Hallo,
ich habe eine Versicherungsfrage:
Ich möchte eine Fotoapparateversicherung abschließen und bin bei
einem Angebot auf „Naturalentschädigung“ gestoßen
(Neuwertversicherung). Es heißt, es würden Artikel gleicher Art und
Güte geliefert. Was heißt das genau? Wenn mír nun meine Kamera (Canon
EOS 3000) gestohlen wird, bekomme ich dann eine NEUE EOS 3000 oder
können die mir eine andere Marke oder ein anderes Modell liefern?
Viele Grüße
Kiki
Hallo Kiki,
die Art und Güte schließt ME den Hersteller mit ein. Wenn also eine SuperXY weg ist, dann erhälst du das Geld genau für diese Kamara was die heute NEU kostet.
Aber Achtung:
Hast du dir eine neue bessere gekauft (also andere Art und Güte, mehr Funktionen, bessere Ausführung, etc.) dann zahlt die Versicherung dir nur den Neuwert deiner alten Kamara.
Bsp. PC durch einen Überspannungsschaden total zerstört. Gekauft 2001 für 1900 € und heute bekommst du den gleichen (gleiche Leistung, Speicherkarten, eventuelle gleiche Firma wenn nicht bei Aldi gekauft, etc.) für 850 €. Der Kunde bekommt daher die 850 €.
Also kurz gesagt. Ist deine EOS 3000 weg und du kaufst dir die gleiche EOS 3000 dann ist alles O.K.
Konnte ich deine Frage beantworten??
Gruß
Martin
Hallo Martin,
vielen herzlichen Dank. Deine Antwort hat mir sehr geholfen!
Viele Grüße
Kiki
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Hallo,
Naturalentschädigung heißt, dass du in „Naturalien“ (in dem Fall mit einer Kamera) entschädigt wirst und nicht unbedingt in Geld. Das hat mit dem Neuwert absolut nichts zu tun… Für eine gestohlene Kamera, die einmal 1000 € gekostet hat bekommst du nicht 1000 € erstattet. Du bekommst eine Kamera gleicher Art und Güte von dem Versicherer… …nicht unbedingt das Geld. In der Praxis haben die natürlich kein Lager an z. B. 5 Jahre alten Kameras… Und werden dir dann den „Wert“ einer 5 Jahre alten Kamera erstatten…
Gruß Matthias
Hallo Matthias,
Naturalentschädigung heißt, dass du in „Naturalien“ (in dem
Fall mit einer Kamera) entschädigt wirst und nicht unbedingt
in Geld. Das hat mit dem Neuwert absolut nichts zu tun…
Hatte ich das in der Ausgangsfrage falsch verstanden??? Hab mir die Frage nochmal durchgelesen und der Neuwert war in Klammern angegeben?? Wer bietet den eine solche Versicherung an (bedingungen mal nachlesen). Denn eine Zeitwertentschädigung macht ja nur bei Geräten Sinn die einen entsprechenden Wert haben. Nach 4-5-6 jahren haben die Geräte ja nur noch einen Wert von 25-30% (ca. Wert).
Für eine gestohlene Kamera, die einmal 1000 € gekostet hat
bekommst du nicht 1000 € erstattet. Du bekommst eine Kamera
gleicher Art und Güte von dem Versicherer… …nicht
unbedingt das Geld.
Eine Geldleistung käme MM nur in betracht wenn eine Neuwertentschädigung vereinbart ist und dann nach dem gemeinen Wert erstattet wird.
Wenn kein Neuwert vereinbart ist hast du 100% recht, also auf und die Bedingungen studieren. Ich mach mich jetzt mal auf die Suche nach den Bedingungen. Bin mal gespannt wieviele es gibt.#
Gruß
Martin
Hallo Martin und Matthias,
danke für die Antworten. Also in den Bedingungen der Pergande & Pöthe steht „Bei Totalschäden erfolgt ein Naturalersatz,
d.h. der Versicherungsnehmer erhält ein neues Gerät
gleicher Art und Güte.“ und in Bezug auf die Versicherungsprämie „Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von versicherten Sachen gleicher
Art und Güte (Neuwert)“.
Damit müsste ich doch eine NEUE Canon EOS 3000 bekommen, wenn mir meine Canon EOS 3000 gestohlen wird, oder?
Viele Grüße
Kiki
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