Moimoin!
Mann A lebt mit Frau B in nichtehelicher Gemeinschaft in einer Wohnung. Mann A arbeitet 40h und verdient ca. 1300 € netto. Frau B arbeitet Teilzeit und verdient nur etwa 500 € netto. Beide LST 1. Da Frau B nicht alleine klar kommt, unterstützt Mann A in Form von „Naturalien“ (Einkäufe, Klamotten, etc.). Beide haben keine Kinder und keine sonstigen Verpflichtungen finanzieller Art. Gelesen habe ich schon, dass Mann A steuerrechtlich im Rahmen der außergewöhnlichen Belastung einen Betrag bis zu 7680 € geltend machen kann. (640 €/Monat)
Allerdings scheiden sich die Geister beim Nachweis dessen. Nachweise sind sowieso nur bedingt möglich. Eine Art Nachweis kann sein, dass die Unterstützte eine Erklärung unterschreibt, dass Sie den entsprechenden Naturalunterhalt empfangen hat. Muss solch ein Nachweis nun erbracht werden ggü dem Finanzamt oder nicht?
Auf baldige Antwort freue ich mich!
Bis denne
gitarrejoern
Wenn die beiden zusammen leben, braucht kein Nachweis erbracht werden.
Der Unterhalt ist aber nur dann abzugsfähig, wenn durch die Unterhaltsleistungen der Frau öffentliche Leistungen gekürzt werden oder ihr deswegen keine zustehen, die Frau keine eigenen Einkünfte oder Bezüge über 7680 € und kein eigenes Vermögen über 15500 € hat.
Der Unterhalt ist aber nur dann abzugsfähig, wenn durch die
Unterhaltsleistungen der Frau öffentliche Leistungen gekürzt
werden oder ihr deswegen keine zustehen, die Frau keine
eigenen Einkünfte oder Bezüge über 7680 € und kein eigenes
Vermögen über 15500 € hat.
Muss dieses irgendwie nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?
Zudem: wenn beide sich mitte des Jahres 2008 getrennt haben, wie verhält es sich dann?
Muss dieses irgendwie nachgewiesen werden? Wenn ja, wie?
Das hatte ich doch in meinem ersten Post schon geschrieben!
Zudem: wenn beide sich mitte des Jahres 2008 getrennt haben,
wie verhält es sich dann?
Dann ist der Unterhalt nur anteilig absetzbar.