Hallo !
Es wird eine „Horizontalsperre“ sein,also waagerecht in der Kelleraußenwand eingebracht(Chemische Dichtmittel d. Injektionen oder Edelstahlbleche eingetrieben). Nur die schützt vor aufsteigender Feuchte im Mauerwerk durch die Kapillarwirkung im Baustoff.
Eine Vertikaldichtung,das ist die Abdichtung der Außenwände nach Aufgraben bis Kellerfundament durch Bitumenanstriche und/oder zusätzlich Dämmplatten, Dichtungsbahnen und Noppenplatten.
Bei hohem Grundwasserstand(auch jahreszeitlich schwankend) würde man stets eine Ringdränage mit Pumpenschacht anlegen,sie verhindert das das Grundwasser über Kellerfußbodenhöhe ansteigen kann.
Wenn der Keller zu „Kellerzwecken“ verwendet werden soll,dann reicht das aus,zusätzlich aber für Belüftung durch die Kellerfenster sorgen.
Eine nachträgliche Betonsohle aus WU-Beton ist m.E. fachlich falsch.
Sie würde die sicherlich sowieso niedrige Kellerhöhe deutlich einschränken. Sie schützt „nur“ die Sohle,nicht die Ränder und die Außenwände.
Das Grundwasser wird sich dort seinen Weg suchen.
Eine echte „weiße Wanne“ aus WU-Beton ist ein dickwandiger Betontrog aus Sohle und Außenwänden in einem Stück ohne Fugen. Durch seine Dicke und das Gewicht kann er dem Druck des Grundwassers entgegenwirken,der Keller schwimmt nicht auf und das Wasser kann nicht tief in den Beton eindringen/durchdringen.
Macht man so etwas in Ausnahmefälle nachträglich,weil man das Haus sonst nicht anders retten kann bei Grundwasseranfall,dann stellt man den Trog innen her,auch die Wände werden betoniert. Mindestens bis auf die Wasserspiegelhöhe plus X.
Der Keller wird in der Nutzung sehr eingeschränkt,denn bei den heute üblichen Kellerhöhen von 2,00m bis 2,20 m geht mindestens 30 cm(bis 50 cm)an Höhe verloren. Ein Gewölbekeller wird ja schon jetzt niedriger sein.
Das man innen den alten Boden entfernt um tiefer neu zu betonieren,geht aus statischen Gründen meist nicht.
Bei so umfangreichen Sachen ist man sowieso auf die fachliche Unterstützung eines Baufachmanns(Architekt,Bauingenieur) angewiesen.
MfG
duck313