Naturgarten beim Garten-SONDERNUTZUNGSRECHT ?

Bei einer Eigentumswohnung ist ein Garten mit SONDERNUTZUNGSRECHT.
Die Terrasse

FRAGE:

Kann auf die Bepflanzung und das Rasenmähen
verzichtet werden und einen NATURGARTEN angelegt werden ???(Bedeutet: Was wächst das wächst!!)

Besten Dank für Die Mühe.

Gruss Helmut

Hi,

m.E. ganz klares NEIN!

Auch mit dem Sondernutzungsrecht darf das Allgemeinbild der Wohnanlage nicht ohne allgemeine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft verändert werden.

Es ist genauso wenig erlaubt einfach eine Markise zu montieren, oder die Sat-Schüssel durch das Küchenfenster zu hängen.

Viele Grüße