Naturrecht, Naturgesetz (Locke)

Hallo,

ich beschäftige mich im Augenblick mit Lockes Naturzustand. Mir ist der Unterschied zwischen Naturrecht und Naturgesetz leider nicht ganz klar. Bei Hobbes finde ich es eindeutig. Das Naturgesetz beruht auf der Kraft der Vernunft, die besagt, dass der Mensch den Frieden erstreben soll. Bei Hobbes verstehe ich die Einführung des Naturgesetzes als einen Zwischenschritt zwischen Naturzustand und Staat.
Bei Locke scheinen die Naturgesetze allerdings schon einen Stellenwert im Naturzustand zu haben. Ist es richtig, wenn man annimmt, dass die Naturgesetze in Lockes Naturzustand die Naturrechte überindividuell gestalten?

Bin für einleuchtende Erklärungen dankbar.

Liebe Grüße
Tini

Locke im übersetzten Originaltext
http://de.encarta.msn.com/sidebar_721567811/John_Loc…

Zitat (übersetzter Originaltext)

„Damit nun die Menschen davon abgehalten werden, sich gegenseitig in ihren Rechten zu beeinträchtigen und einander Schaden zuzufügen, und damit das Naturgesetz beobachtet werde, das den Frieden und die Erhaltung der ganzen Menschheit verlangt, so ist in jenem Zustand die Vollstreckung des Naturgesetzes in die Hand aller gegeben. Ein jeder hat somit das Recht, diejenigen, die das Gesetz überschreiten, in dem Maße zu strafen, wie es nötig ist, eine neue Verletzung zu verhindern. Denn gleich allen anderen Menschen dieser Welt betreffenden Gesetzen wäre das Naturgesetz nichtig, wenn im Naturzustand niemand die Macht hätte, dieses Gesetz zu vollstrecken, um den Unschuldigen zu schützen und den, der es überschreitet, in Schranken zu halten. Wenn aber jeder einzelne im Naturzustand einen anderen für jedes von ihm begangene Unrecht bestrafen kann, so können es alle tun. Denn was in diesem Zustande der vollkommenen Gleichheit, wo es von Natur weder Überordnung noch Rechtsprechung des einen über den anderen gibt, zur Vollstreckung dieses Gesetzes irgendeinem zu tun erlaubt ist, muß notwendigerweise auch das Recht aller sein.“

Zitat Ende.

Horst