Naturschutzbehörde und Waldgesetz

Vor 37 Jahren wurde ein 2,6 ha. großes Grundstück im Außenbezirk gekauft. Ca. die Hälfte war mit Fichten angepflanzt worden und steht als Wald. Der Rest ist als Wasserlöcher und Unland bezeichnet worden. Seither wurden dort Schafe, Enten, Hühner und Pferde gehalten. Es ist ehemaliges Ziegeleigelände, wo Lehm abgebaut wurde. Wohl von der Ziegelei wurde eine Pappelallee gepflanzt und wunderschöne alte Weidenbäume. Wegen Sichtschutz wurde der Rand des Geländes mit Bäumen bepflanzt. Im Jahr 2000 wurde es verkauft. 2005 kam es zu einer Ortsbegehung. Lt. Naturschutzbehörde ist eine Ansammlung von Bäumen nach 10 Jahren Wald und laut Waldgesetzt dürfen in einem Privatwald keine Haustiere laufen. Und wenn es einmal Wald ist, dann kann man es nicht wieder abändern, e s sei denn, man schafft Ausgleichsflächen. Wie kann ein Gelände zu Wald erklärt werden, wenn dort Tiere laufen. Muß da der Eigentümer nicht erst gefragt werden oder zumindest drauf aufmerksam gemacht werden, das wenn man die Bäume nicht entfernt, es zu Wald erklärt wird.
Das Finanzamt hat eine Nachschätzung gemacht und die Wasserlöcher und das Unland als Hutung eingetragen. So das die Tiere in dem Bereich wieder laufen dürfen. Nun sagt die Naturschutzbehörde, das das unzuläßig ist. Weil man die Zustimmung der Naturschutzbehörde brauch, damit es umgewandelt werden kann.

landw. oder forstw. sachverständigen einschalten–LWK hannover oder forstbehörde.

Hallo,
was Wald ist, wird durch das entsprechende Landeswaldgesetz definiert. Wenn sich z.B. aus einer nicht mehr gemähten Wiese ein Wald entwickelt hat, dann ist es ein Wald entsprechend dem Waldgesetz und bedarf keiner Benachrichtigung einer Behörde gegenüber dem Eigentümer.
Was das Finanzamt in seinen Büchern führt, ist entsprechend einer Bewertung des Landeswaldgesetzes irrelevant. Wenn es dir nützt, kannst du umgekehrt aber auf eine Korrektur drängen.
Schau bitte in das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) § 2 (3) (bloß gut, dass etwas in deiner Vika steht)
„Wald ist jede mit Waldbäumen bestockte Grundfläche, die aufgrund ihrer Größe und Baumdichte einen Naturhaushalt mit eigenem Binnenklima aufweist.“
Andere Bundesländer geben Mindestbreiten (z.B. 30 m) vor.
Ob bei dir die Definition zutrifft, lässt sich von hier aus nicht entscheiden. Spreche doch einfach mal das Forstamt an. Teilweise haben die eine andere Meinung, als die Unteren Naturschutzbehörden.
Grüße
Ulf