Hallo zusammen,
weiß jemand wie die rechtliche Situation bezüglich mobilen Navigationsgeräten (personal navigation assistant, PNA) mit eingebautem Radarwarner im In- und Ausland aussieht?
Ich meine Geräte, die festinstallierte Radaranlagen (Starenkästen etc.) als Points of Interest (POI) in einer Datenbank hinterlegt haben und den Fahrer warnen, wenn man auf einen solchen POI zufährt.
Ich meine ausdrücklich NICHT diejenigen Geräte, die die Radaranlagen stören oder die von den Radaranlagen ausgesandten Strahlen registrieren.
Ich habe schon mal ein bisschen recherchiert, bin aber nicht zu einem einheitlichen Ergebnis gekommen. Ist es so, dass
1.) Der Besitz eines entsprechend ausgestatteten PNA grundsätzlich gestattet ist, man es aber (zumindest in Deutschland) nur bei deAKTIVIERTER Radarwarnfunktion betreiben darf (in diesem Fall wäre die entsprechende Funktion/Software also installiert)
oder
2.) Der Besitz eines entsprechend ausgestatteten PNA grundsätzlich gestattet ist, man es aber (zumindest in Deutschland) nur bei deINSTALLIERTER Radarwarnfunktion betreiben darf (in diesem Fall wäre die entsprechende Funktion/Software also NICHT installiert)
oder
3.) Der Besitz und Betrieb eines PNA, der diese Funktion grundsätzlich beherrscht, in jedem Falle verboten ist, selbst dann, wenn die entsprechende Funktion/Software nicht installiert ist? (Habe gehört das soll in der Schweiz so streng gehandhabt werden)
Ich würde mich auch über links zu konkreten Gesetzestexten und Gerichtsurteilen freuen.
Vielen Dank und viele Grüße
Daniel