Radarwarner als POI und deren Legalität

Hallo!

hier etwas zu Diskussion:

Ich wusste gar nicht, dass es eine solche Diskussion überhaupt noch gibt. Nach meiner Auffassung darf man sich in seinen PDA einprogrammieren, was man will, das macht ihn immer noch nicht zu einem Radarwarngerät.

§ 23 Abs. 1b StVO sagt:
„Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“

Wenn in meinem Computer alle fest installierten Messstationen eingespeichert sind, macht ihn allein dieser Umstand noch nicht zu einem „Gerät zur Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen“, denn es wird nicht die Messung angezeigt, sondern der mögliche Standort eines Messgerätes. Der Witz ist: Diese Geräte hängen meistens sowas von deutlich sichtbar in der Gegend rum, dass man sie selbst schon als ein Radarwarngerät klassifizieren müsste (was extrem nervig ist, wenn man hinter so einem Volldeppen herfahren muss, der statt konstant 100 lieber 140-60-140 fährt…). Und auch das Radio müsste konfisziert werden, denn da kommen auch so einige konkrete Warnungen raus.

Was der Hilfssherriff so von sich gegeben hat, ist ein Witz. Polizeibeamte greifen mit so ziemlich allem, was sie tun, in Grundrechte ein. Das ist ihr Job.

Ich übrigens mache es so: Ich schaue meistens auf die Fahrbahn und hin und wieder auf die Schilder und den Tacho. Auf diese Weise kann es mir komplett egal sein, ob in dem Starenkasten eine Kamera drin ist oder nicht.