Navi mit Radarwarner

Mmmhhh, …
Hallo auch,

Nach meiner Ansicht hast Du die richtige Option gar nicht zur
Auswahl gestellt:
4. Die Geräte dürfen in Deutschland betrieben werden.
Zur Vermeidung von Wiederholungen meine Position von vor ein
paar Wochen, an der sich nichts geändert hat:
/t/radarwarner-als-poi-und-deren-legalitaet/4678472/6

Aus deinem erwähnten Posting:
§ 23 Abs. 1b StVO sagt:
"Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen …
Ich beende hier den Text einfach.
Als würdest du eine fest installierte Überwachungskamera bezeichnen? Kein Gerät zur Verkehrsüberwachung?
Deine Auffassung:
denn es wird nicht die Messung angezeigt, sondern der mögliche Standort eines Messgerätes.
Weshalb schließt du die einfache Standortanzeige aus?
Verbietet der § 23 … lediglich die Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen? Oder ist die Anzeige des Standortes nicht mit eingeschlossen?

Irgendwelche praktische Erfahrungen, Urteile, die deine Auffassung unterstützen? Ich hätte allergrößte Bedenken, um nicht zu sagen, ich bin anderer Meinung.

Gruß
Der Franke