tauchte bei mir ganz einfach folgende Frage auf:
So weit ich weiss, ist doch Mord nach 30 Jahren verjährt. Wie ist das eigentlich bei Kriegsverbrechen?
Gibt es da keine Verjährungsfrist?
Hier geht es nicht um Kriegsverbrechen, sondern um Starftaten gegen das Völkerrecht etc. Und dafür gibt es das Völkerstrafgesetzbuch: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/BGBl102042s2254…. Dort findet man in §5, dass die dort genannten Verstöße niemals verjähren.
Gruß
loderunner (ianal)
Hallo,
welcher Staatsanwalt geht dem nicht nach, soweit konkreter
Verdacht besteht und die Straftat nicht verjährt (war gerade
Thema) ist?
Grüße
Ulf
Nun ja so sollte es sein. Das heißt aber nicht, dass in der Realität so vorgegangen wird.
PS: Das Strafrecht taugt nur beschränkt zur politischen
Aufarbeitung.
Das würde bedeuten, dass man alle Naziverbrecher hätte laufen lassen müssen. Nein, politische Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung müssen schon Hand in Hand gehen.