Nazi-Jäger suchen weiter

Hallo Boardies,

ich möchte hier nicht über Sinn oder Unsinn fachsimpeln, einen 94-jährigen zu jagen :smile:
Aber beim Lesen dieser Geschichte

http://www.focus.de/panorama/welt/argentinien-nazi-j…

tauchte bei mir ganz einfach folgende Frage auf:
So weit ich weiss, ist doch Mord nach 30 Jahren verjährt. Wie ist das eigentlich bei Kriegsverbrechen?
Gibt es da keine Verjährungsfrist?

Grüße
Jürgen

Hallo,
für Mord gibt es keine Verjâhrung mehr in Deutschland. Weiteres kann man hier nachlesen:
http://www.rechtslexikon-online.de/Verjaehrungsfrist…
Gruss
Rainer

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Hallo Jürgen,

es wäre schön, wenn man bei der Verfolgung der Straftäter der DDR ebenso ehrgeizig wäre.

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Hallo,

Wie ist das eigentlich bei Kriegsverbrechen?

Hier geht es nicht um Kriegsverbrechen, sondern um Starftaten gegen das Völkerrecht etc. Und dafür gibt es das Völkerstrafgesetzbuch: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/BGBl102042s2254…. Dort findet man in §5, dass die dort genannten Verstöße niemals verjähren.
Gruß
loderunner (ianal)

es wäre schön, wenn man bei der Verfolgung der Straftäter der
DDR ebenso ehrgeizig wäre.

Hallo,
welche Straftaten meinst du?
Grüße
Ulf

Och, da sind einige zu nennen:

Folter, Freiheitsberaubung, Tötungsdilikte
aber das dürfte ja bekannt sein.

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es wäre schön, wenn man bei der Verfolgung der Straftäter der
DDR ebenso ehrgeizig wäre.

welche Straftaten meinst du?

Och, da sind einige zu nennen:
Folter, Freiheitsberaubung, Tötungsdilikte
aber das dürfte ja bekannt sein.

Hallo,
welcher Staatsanwalt geht dem nicht nach, soweit konkreter Verdacht besteht und die Straftat nicht verjährt (war gerade Thema) ist?
Grüße
Ulf

PS: Das Strafrecht taugt nur beschränkt zur politischen Aufarbeitung.

Hallo,
welcher Staatsanwalt geht dem nicht nach, soweit konkreter
Verdacht besteht und die Straftat nicht verjährt (war gerade
Thema) ist?
Grüße
Ulf

Nun ja so sollte es sein. Das heißt aber nicht, dass in der Realität so vorgegangen wird.

PS: Das Strafrecht taugt nur beschränkt zur politischen
Aufarbeitung.

Das würde bedeuten, dass man alle Naziverbrecher hätte laufen lassen müssen. Nein, politische Aufarbeitung und strafrechtliche Verfolgung müssen schon Hand in Hand gehen.