Nazipropaganda - strafrechtliche Bewertung

Derzeit finden sich in vielen Briefkästen Werbeflyer der rechtsextremen ‚Bürgerbewegung pro Deutschland‘. Darauf ist ein Foto des Altkanzlers Helmut Schmidt abgebildet, zusammen mit einem ihm zugeschriebenen Zitat. Dadurch wird - wohl durchaus mit Absicht - suggeriert, dass der Kanzler diesem braunen Verein angehöre oder ihn zumindest unterstütze.

Da nicht anzunehmen ist, dass Herr Schmidt sich auf seine alten Tage noch mit braunem Pack gemein macht oder seine Zustimmung zu dieser Veröffentlichung gegeben hat, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten er (bzw. allgemein ein derartig Verunglimpfter) hat, dagegen vorzugehen.

Insbesondere interessiert mich die Frage einer strafrechtlichen Verfolgung des/der presserechtlich Verantwortlichen. Immerhin kann man es als durchaus ehrenrührig ansehen, derart in die braune Ecke gestellt zu werden. Würde eine Anzeige durch den Altkanzler wegen Beleidigung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen? Oder wäre als Voraussetzung erforderlich, dass die werbende Organisation als „antidemokratisch“ und „ausländerfeindlich“ (Einschätzung des Verfassungsschutzes) bereits gerichtsbekannt ist?

Gruß

Wo ist dein Problem?
ALso ich bekomme staendig Flyer eingworfen*, z.B von Pizzeservices, wo man z.B echte Schinkenstuecke auf den Werbebildern sieht, waehrend das tatsaechliche Produkt dann doch nur ein Schinkenimitat enthaelt. Oder aber die Bilder enthalten Wachsobst, man bekommt dann aber echtes Obst.

Du siehst also, es ist ueblich, mit Sachen zu werbenm die man nicht hat, so wie in deinem Falle eine rechtsextreme Partei ein Foto von Willy Brand zeigt, der mit der Parte mal gar nix am Hut hatte.

Was aber ist mit dem Zitat?

Nun, es werden in, sagen wir mal neun von zehn(tatsaechlicher Wert kann abweichen) Klatschzeitschriften und -Zeitungen Zitate von Promis aus dem Zusammenhang gerissen.

Du siehst also, das Ganze ist Gang und Gaebe und sollte Rechtlich eher unbedenklich sein.