Derzeit finden sich in vielen Briefkästen Werbeflyer der rechtsextremen ‚Bürgerbewegung pro Deutschland‘. Darauf ist ein Foto des Altkanzlers Helmut Schmidt abgebildet, zusammen mit einem ihm zugeschriebenen Zitat. Dadurch wird - wohl durchaus mit Absicht - suggeriert, dass der Kanzler diesem braunen Verein angehöre oder ihn zumindest unterstütze.
Da nicht anzunehmen ist, dass Herr Schmidt sich auf seine alten Tage noch mit braunem Pack gemein macht oder seine Zustimmung zu dieser Veröffentlichung gegeben hat, stellt sich die Frage, welche Möglichkeiten er (bzw. allgemein ein derartig Verunglimpfter) hat, dagegen vorzugehen.
Insbesondere interessiert mich die Frage einer strafrechtlichen Verfolgung des/der presserechtlich Verantwortlichen. Immerhin kann man es als durchaus ehrenrührig ansehen, derart in die braune Ecke gestellt zu werden. Würde eine Anzeige durch den Altkanzler wegen Beleidigung mit einiger Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen? Oder wäre als Voraussetzung erforderlich, dass die werbende Organisation als „antidemokratisch“ und „ausländerfeindlich“ (Einschätzung des Verfassungsschutzes) bereits gerichtsbekannt ist?
Gruß