Hallo Lea,
es entstehen die Anschaffungskosten für die Schüssel und es werden natürlich auch geringe Stromkosten fällig. Gebühren, mit Ausnahme der ohnehin an die GEZ zu zahlenden Gebühren treten dagegen nicht auf.
Gerade habe ich die Betriebskostenabrechnung für meine Mieter
fertig gestellt. Leider, leider sind die Nebenkosten wieder
einmal erheblich gestiegen. Im Interesse meiner Mieter suche
ich nach Möglichkeiten die Kosten, wo es nur irgendwie geht,
zu senken.
Dazu meine Frage:
z.Zt. verfügt das Haus über einen Kabelanschluß. Die Gebühr
dafür hat sich auch in diesem Jahr wieder verteuert. Wie
schaut es aus wenn ich eine Satellitenschüssel installieren
lasse? Was kostet diese? Werden ebenfalls jährliche Gebühren
an irgendeine Organisation fällig? Kann ich die Installation
der Schüssel, zumindest anteilig,auf die Mieter umlegen?
Eine Umlage ist nur dann möglich, wenn die Massnahme vorher mit den Mietern besprochen wurde und die Kosten auch vorher bekannt sind. Wobei hier die Umlage insoweit problematisch ist, weil ein Mieter den Kaufpreis zu finanzieren hat, möglicherweise jedoch nach zwei oder drei Jahren auszieht und Anteile erwirbt, die er nicht mitnehmen kann, aber auch nicht an einen anderen Mieter verkaufen kann.
Es sollte deshalb mit den Mietern gesprochen werden und es erscheint sinnvoll die Kosten auf einige Jahre zu verteilen inkl. der Abschreibung und dann mit deutlich geringeren Beträgen mit Zustimmung (durch Vertragsänderung) der Mieter umzulegen.
Noch folgendes: ich selber wohne in einem separaten
„Nebenhaus“, und habe einen Kabelanschlußtarif der sowohl mein
Haus als auch das Mietobjekt einschließt, d.h. an den Kosten
für den Kabelanschluß bin ich natürlich beteiligt. Kündige ich
nun den Anschluß und ersetze ihn durch eine Sat-Schüssel, so
muß ich entweder einen neuen Kabelanschlußvertrag für mein
eigenes Haus abschließen oder mir ebenfalls eine
Satellitenschüssel zulegen.
Hier dürfte für Dich die Kostenfrage wohl eher negativ ausgehen. Möglicherweise hast Du sogar den erheblich günstigeren Tarif wie er üblicherweise verlangt wird. Wenn Du nun den Kabelsanchluss änderst, wirst Du wohl die Kosten eines Einzelanschlusses tragen müssen.
Wenn ich beachte, dass ich derzeit 14,50 € monatlich für den Kabelanschluss entrichte und der Anschluss soll ab Juli um die 20 € betragen, sind dies im Jahr sage und schreibe nach dem jetzigen Tarif im Jahr nur 174,00 € oder 340,31 DM pro Jahr. Da es schon Schüssel weit unter 500 € gibt, kannst Du sogar für Dich alleine ausrechnen, dass sich diese Investition spätestens nach die Jahren rentiert. Nach drei Jahren fallen nämlich nur notwendige Kosten für Verstärkeranlagen (Stromkosten geruing) an. Da kannst Du dann eine "Pauschale für die Nutzung der Satelittenschüssel, die nicht mit den Betriebskosten abgerechnet wird, sondern Bestandteil der Miete sein sollte " mit den Mietern vereinbaren. Ich bin der Auffassung, dass sich ein Umdenken lohnt. Wir sind derzeit an diesem Thema, weil wir die zwischenzeitlich unverschämten Preise von Kabel nicht mehr länger abkzeptieren wollen. Ich befürworte die Umstellung.
Hat jemand eine Ahnung wie dafür die Kosten aussehen?
Lohnt sich edas ganze „Projekt“?? Was meint ihr?
Ich bin für jede Auskunft dankbar und falls jemand noch Ideen
hat wie man Kosten sparen kann… Nur zu!!
Ich gehe bei der nächsten Beantwortung von der Tatsache aus, dass diese Kosten umgelegt werden und versuche in etwa der Reihenfolge der Kostenarten zu folgen:
Kosten bei Grundsteuern nicht beeinflussbar.
Kosten der Wasserversorgung - Wasserspülung im WC geringer einstellen - statt z.B. 9 Ltr nur 7 Ltr. pro Spülung. Darauf achten, dass keine undichten Hähne vorhanden sind.
Kosten der Entwässerung sind nicht beinflussbar, sondern sidn an den Wasserverbauchskosten orientiert. Wer Wasser einspart, spart dann natürlich Kosten der Entwässerung.
Wer Wasser für den Garten nutzt sollte prüfen, ob in der Gemeinde/Stadt/Wasserwerke ein Sondertarif besteht, der vorschreibt, dass eine Wasseruhr an der Entnahmestelle Garten sein muss, damit das dort verbrauchte Frischwasser nicht als Abwasser berechnet wird.
Aufzugskosten sind nicht beeinflussbar.
Kosten der Strassenreinigung müssen nicht unbedingt anfallen, wenn die Mieter insgesamt sich abwechselnd selbst beteiligen. Die Kosten der Müllabfuhr dagegen sind oft nicht beeinflussbar, Selten fährt jemand in einer Komune günstiger, der wenig Müll verursacht.
Hausreinigung können die Mieter selbst übernehmen und hierbei Kosten sparen. Dasselbe gilt für die Gartenpflege. Bedingung ist aber, dass alle Mieter mitmachen und nicht einige warten bis die anderen putzen und sich an der Arbeit vorbei mogeln.
Treppenhausbeleuchtung, Allgemeinbeleuchtung. Zeittimer anbringen, damit in den Allgemeinräumen nicht das Licht immer wieder unnötig brennt. Wenn möglich auf Bewegungsmelder verzichten. Ansonsten prüfen, ob es sein muss, dass jeder, der auf dem Gehweg entlang geht den Bewegungsmelder auslösen muss.
Kaminfeger, Immission/Emmission sind nicht zu vermeiden. Auf einen Wartungsvertrag oder eine regelmässige Wartung der Heizung und der Warmwasserboiler sollte nicht verzichtet werden. Ein funktionierender Heizkessel oder entkalkte Warmwasserboiler helfen Energiekosten zu sparen.
Bei Sach- und Haftpflichtversicherungen auf Gebäudebrand, Hauseigentümerhaftpflicht, Leitungswasserversicherung, in Einzelfällen mit Dachfenster eine Glasbruchversicherung sind bei richtiger Wahl der Versicherung durchaus Prämieneinsparungen möglich.
Kosten eines Hauswartes. Hier ist tatsächlich zu prüfen, ob solche Kosten entstehen müssen. Wobei hier beachtet werden muss, dass selbstverständlich diese Frage, ob ein Hauswart erforderlich ist in einem Gebäude bis zu 10 Mietern relativ einfach zu klären sein wird, während in Großanlagen meist sogar Mieter deshalb einziehen, weil sie nichts mit Reinigung zu tun haben wollen. Um aber insgesamt die Kosten für den Einzelnen zu senken, ist der Hauswart anzuweisen, dass er keine Arbeiten für einen einzelnen Mieter ausführt, ohne dass, wenn eine Hausverwaltung vorhanden ist, diese Arbeiten dieser oder dem Vermieter mitgeteilt werden. Diese Kosten sind dann unter Kleinreparatur nur dem Mieter zu berechnen, den sie betreffen. Diese Kosten dürfen im Übrigen auch nicht bei den Gesamtkosten umgelegt werden. Also einfach: Wer eine Dichtung an einem Wasserhahn sich vom Hausmeister ersetzen lässt, hat diese Kosten über die Kleinreparaturklausel selbst zu zahlen.
Kosten der Geeisnchaftsantenne / Kabelanlage sind je nach Art nicht zu beeinflussen, können aber druch Satelittenschüsseln gesenkt werden. Bitte hier klären, ob in einer Komunue ein Beschluss besteht, dass keine Schüsseln auf die Dächer dürfen, weil das Kabelnetz gelegt wurde.
Bei den Heizkosten sollte man bei Ölheizungen versuchen den günstigsten Zeitpunkt zum Einkauf zu erwischen und Angebote einholen. Achtung ! Ab 01.09.2001 kann der Mieter einen Nachweis verlangen, welche Angebote eingeholt wurden und weshalb nicht der preisgünstigste Anbieter berücksichtigt wurde
Gaspreise sind überwiegend derzeit noch nicht beeinflussbar. Bei Strombezug jeder Art besteht bekanntlich schon heute die Möglichkeit einen anderen Lieferanten zu wählen. Hier bitte aber genau die Verbrauchsmengen, Preise und Einzelheiten der Verträge prüfen.
Hoffe nun, ich habe hier einige Hinweise geben können.
Gruss Günter