ich habe vor mich nebenbei selbstständig zumachen[…]
Muss ich hierrüber meinen jetzigen Arbetgeber informieren,
Grundsätzlich (unverbindlicher Hinweis) steht es dir -meines Erachtens- rein rechtlich frei, dies in die Tat umzusetzen. Allerdings solltest du mal einen prüfenden Blick in deinen Arbeitsvertrag werfen, dort wird soetwas individuell geregelt.
Hi,
in der Regel kann dein AG dir dieses nicht verwehren, wenn es deine Arbeitskraft im Job nicht beeinflusst, du nicht in der gleichen Branche gründest, deinem AG keine Kunden klaust, nicht seine Daten benutzt und ihm nicht Konkurrenz machst.
Ob du ihn informieren oder um „Erlaubnis“ fragen musst, steht, wie schon gesagt im Arbeitsvertrag.
Muss ich hierrüber meinen jetzigen Arbetgeber informieren,
wenn ich in einem ganz anderen Beruf arbeite?
Wenn Du Beamtin bist oder im Öffentlichen Dienst arbeitest immer;
Sonst nur, wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Wenn ja, darf er mir dieses verbieten?
Nur in Ausnahmefällen:
Überschreitung der zulässigen Arbeitszeiten,
Konkurrenz
Wenn Deine Arbeitskraft darunter leidet (Bedienung iun der Disco bis 2:00h)
Falls eine Konkurrenzsituation (oder der Verdacht einer solchen) entstehen könnte, solltest Du eine klare Vereinbarung mit dem AG treffen, damit er weiß, was Du machst und was nicht.