Nebeineinkunft eines Studenten

Hallo Leute,

ich weiß jetzt nicht ob das das richtige Forum ist aber ich schreib einfach mal.

Wie im Betreff zu lesen, geht es um die Nebeneinkunft eines Studenten, der nebenbei auch noch den Höchstsatz an Bafög bekommt.

Angenommen er bekommt einen (völlig legalen) Job für 20 Tage (und für diese 20 Tage im Jahr), in den er 4000EUR verdient, dies wird über einen Honorarvertrag geregelt. Welche Konsequenzen würde das nach sich ziehen? Also Versicherungen, Steuern, was ist mit dem Bafög?

Das einzige, das ich weiß ist, dass die 4000EUR bis zum nächsten Bafögantrag nicht auf diesen Konto verbleiben dürften.

Gruß

Angenommen er bekommt einen (völlig legalen) Job für 20 Tage
(und für diese 20 Tage im Jahr), in den er 4000EUR verdient,
dies wird über einen Honorarvertrag geregelt.

Je nach Art der Tätigkeit muss man dazu angestellt werden, eine freiberufliche Tätigkeit anmelden oder ein Gewerbe anmelden.
Was macht denn der Student?

Krankenkasse: in den Semesterferien unproblematisch.
Im Semester gilt eine 20h-Grenze und eine Grenze von 400€ bzw. 355€.
Info: http://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#studenten

Das einzige, das ich weiß ist, dass die 4000EUR bis zum
nächsten Bafögantrag nicht auf diesen Konto verbleiben
dürften.

Für Vermögen und Einkünfte gibt es beim Bafög Grenzen.
Info: http://www.klicktipps.de/bafoeg.php
Sehr gutes Bafög-Forum:
http://www.studentenwerk-aachen.de/bafoeg/bafoeg/baf…

Vorsicht: Bei zu hohen Einkünften ist das Kindergeld gefährdet.
Infos: http://www.klicktipps.de/kindergeld.php

Steuern sind am wenigsten problematisch.
Wenn man den Grundfreibetrag überschreitet, muss man halt ein Bisschen was zahlen.

Gruß JK

Danke erstmal für die schnelle Antwort,

ans Kindergeld habe ich auch noch nicht gedacht.
Der Student möchte eine Tätigkeit in einem privaten (staatl. gefördertem) Ferienlager für 20 Tage übernehmen.

Danke erstmal für die schnelle Antwort,
ans Kindergeld habe ich auch noch nicht gedacht.
Der Student möchte eine Tätigkeit in einem privaten (staatl.
gefördertem) Ferienlager für 20 Tage übernehmen.

Honorarvertrag

Er sollte mal mit seinem Arbeitgeber klären, was damit gemeint ist. Geringfügige Beschäftigung