Hallo,
nehmen wir an auf einem Grundstück befinden sich 1 Neben- und 2 Wohngebäude. Das Neben- und ein Wohngebäude (ca. 160 m²) werden vom Vermieter selbst bewohnt, bzw. genutzt. Das zweite Gebäude hat 2 Wohneinheiten, eine kleine Wohnung mit ca. 65 m² und eine größere mit ca. 115 m².
Nun steht in dem einen Mietvertrag, das die Nebenkosten nach Personen, im anderen das nach Wohnfläche abgerechnet wird.
Der Vermieter legt die komplette Gebäudeversicherung (alle Gebäude laufen unter einer Hausnummer) auf die Mieter um, auch die Teile, die er nur selbst nutzt, also sein Wohnhaus + Nebengebäude. Er teilt das ganze nach Parteien, so das der Mieter, mit der kleinsten Fläche den selben Anteil zahlt, wie der Vermieter, der den größten Flächenanteil hat.
Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig, weder der Verteilerschlüssel 3 Einheiten, noch das der Vermieter auch sein Eigentum mit einrechnet.
Ich habe selbst eine ähnliche Situation, wir haben mehrere Nebengebäude und zwei Wohngebäude. Unser Versicherer hat auf meine Bitte den Anteil, der für das versicherte Objekt anfällt herausgerechnet und nur dieser wird auch auf die Mieter nach Fläche umgelegt.
Täusche ich mich und kann der Vermieter auch sein Eigenheim mit umlegen?
Gruß
Tina