Nebekosten Umlage Gebäudeversicherung

Hallo,

nehmen wir an auf einem Grundstück befinden sich 1 Neben- und 2 Wohngebäude. Das Neben- und ein Wohngebäude (ca. 160 m²) werden vom Vermieter selbst bewohnt, bzw. genutzt. Das zweite Gebäude hat 2 Wohneinheiten, eine kleine Wohnung mit ca. 65 m² und eine größere mit ca. 115 m².

Nun steht in dem einen Mietvertrag, das die Nebenkosten nach Personen, im anderen das nach Wohnfläche abgerechnet wird.

Der Vermieter legt die komplette Gebäudeversicherung (alle Gebäude laufen unter einer Hausnummer) auf die Mieter um, auch die Teile, die er nur selbst nutzt, also sein Wohnhaus + Nebengebäude. Er teilt das ganze nach Parteien, so das der Mieter, mit der kleinsten Fläche den selben Anteil zahlt, wie der Vermieter, der den größten Flächenanteil hat.

Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig, weder der Verteilerschlüssel 3 Einheiten, noch das der Vermieter auch sein Eigentum mit einrechnet.

Ich habe selbst eine ähnliche Situation, wir haben mehrere Nebengebäude und zwei Wohngebäude. Unser Versicherer hat auf meine Bitte den Anteil, der für das versicherte Objekt anfällt herausgerechnet und nur dieser wird auch auf die Mieter nach Fläche umgelegt.

Täusche ich mich und kann der Vermieter auch sein Eigenheim mit umlegen?

Gruß
Tina

Moin,

die Nebenkosten, die der Mieter zu tragen hat, fallen nur für die von ihm gemieteten Objekte des Eigentümers an, nicht für die vom Vermieter selbst genutzten Teile. Das scheint so selbstverständlich zu sein, dass in der Betriebskostenverordnung nicht einmal darauf hingewiesen wird.

Gruß Ralf

Hallo,

das UP ist anfangs mißverständlich formuliert.

macht es deutlicher. Vermieter „behandelt sich“ als eine von drei Wohneinheiten. Die vom Mietervertrag abweichende Anwendung eines Verteilerschlüssels ist nur unter sehr engen Voraussetzungen (bspw. verbrauchsabhängige Erfassung) und nach vorheriger Ankündigung für zukünftige Abrechnungszeiträume möglich.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html

Gruß
vdmaster

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Das ist m.E. nicht zulässig, es müssen alle Verträge nach einheitlichen Maßstab abgerechnet werden.
und zwar ist nach der Verordnung die Regelung nach Wohnfläche vorgeschrieben.
Es darf aber auch abgewichen werden.

Aber die Versicherung für selbstgenutztes Nebengebäude und selbstgenutztes Wohnhaus auf großem Grundstück darf man nicht auf die Mieter umlegen.

Überlege mal: Vermieter bewohnt eine Whg. in einem ihm gehörenden Mietshaus. Dann legt er alle Nebenkosten(incl. Versich.) auf alle im Hause um, auch auf sich selbst.

Warum sollte das anders sein, wenn sich das Haus separat befindet ?

MfG
duck313

Hi,

ich weiß nicht ob ich es besser erklären kann. Ein Grundstück, darauf befinden sich EFH des VM mit angebauter Scheune und ein separat stehendes vermietetes Zweifamilienhaus. Die Gebäudeversicherung für den gesamten Komplex wird einfach durch 3 geteilt, quasi so, als wäre es ein 3 Parteienhaus. Da wäre das meines Erachtens ja so korrekt. Somit zahlen die Mieter auch einen Anteil an den nicht vermieteten Gebäuden.

Die beiden Mieter haben unterschiedliche Verteilerschlüssel. Der Mieter mit der kleinsten WE hat in seinem Vertrag stehen, das die Betriebskosten nach Personenanzahl, der Mieter mit der größeren WE hat im Vertrag stehen, das nach m² abgerechnet wird.

Ich hoffe, es ist nun verständlicher.

Bei uns ist es ja ähnlich. Wir haben auch eine eigene separate WE, sowie ein Zweifamilienhaus, in dem aber derzeit nur eine Wohnung genutzt werden kann. Die zweite hat derzeit keinen eigenen Zugang. Unsere Gebäudeversicherung umfasst mehrere Nebengebäude und beide Wohnhäuser.

Ich habe mir von unserer Versicherung den Anteil des vermieteten Objektes herausrechnen lassen und diesen unter Berücksichtigung der Wohnfläche auf den Mieter umgelegt.

Ich fände es unfair, den Mieter für Gebäude mitzahlen zu lassen, zu denen er keinerlei Zugang hat. Die Versicherungssumme, die ich dann umlegen müsste, wäre mehr als doppelt so hoch und den Löwenanteil, gerechnet an Wohnfläche wäre für den Mieter größer, als unser eigener Anteil.

Gruß
Tina

Danke. Ich sehe das auch so.

Hi,

das verstehe ich nicht. Bei einem vom VM mitbewohnten Objekt wäre es ja korrekt, wenn seine Wohnung zu ihrem Anteil mit in der Versicherungssumme eingerechnet ist.

Hier sind es aber zwei verschiedene Objekte. Ein separates Zweifamilienwohnhaus und ein Haus des VM. Eine Mietpartei teilt sich mit dem VM den Innenhof, mehr aber auch nicht.

Gruß
Tina