Hallo zusammen,
hier mal wieder ein paar rein theoretische fragen zum Thema Nebenkosten (ich werds nie begreifen ó.ò)
also angenommen das Mietverhältnis endete am 31.01.09 und die Abrechnung lag am 01.04.10 in der Post, dann wären das ja (ein klitze klein Bisschen) mehr als 12 Monate. Zählt das Datum am Stempel oder wann der Brief ankam?
und weiter angenommen es wären unter anderem die Positionen
„Wartung Toi-Kästen“ (wobei tatsächlich der Kasten repariert wurde)
und
„Eichaustasch“ (ein austausch der Wasserzähler)
aufgelistet, dürften diese Posten mit aufgeführt werden? wie findet man heraus ob das alles seine Richtigkeit hat?
Lg Wizzel
Hallo Wizzel,
also angenommen das Mietverhältnis endete am 31.01.09 und die
Abrechnung lag am 01.04.10 in der Post, dann wären das ja (ein
klitze klein Bisschen) mehr als 12 Monate.
Das Ende des Mietverhältnisses hat absolut nichts mit dem Ende des Abrechungszeitraumes (ab dem die Frist von 12 Monaten zu laufen beginnt) zu tun. Also, entscheident ist immer das Ende des Abrechnungszeitraumes! und nicht des persönlichen Ende des Berechnungszeitraumes.
Zählt das Datum am Stempel oder wann der Brief ankam?
Es zählt immer der Zugang beim Mieter und nicht das Versendedatum oder der Poststempel.
„Wartung Toi-Kästen“ (wobei tatsächlich der Kasten repariert
wurde)
Reparaturen sind nicht umlagefähig.
„Eichaustasch“ (ein austausch der Wasserzähler)
Austausch zum Zwecke der Eichung umlagefähig, Austausch als Ersatz für einen defekten Zähler nicht umlagefähig.
Gruß
Joschi
Hallo Wizzel,
Das Ende des Mietverhältnisses hat absolut nichts mit dem Ende des Abrechungszeitraumes (ab dem die Frist von 12 Monaten zu laufen beginnt) zu tun. Also, entscheident ist immer das Ende des Abrechnungszeitraumes! und nicht des persönlichen Ende des Berechnungszeitraumes
Diese Aussage von Joschi ist schon richtig. Aber wegen deiner eigenen Aussage:
fragen zum Thema Nebenkosten (ich werds nie begreifen ó.ò)
Noch mal zur Verdeutlichung:
Wenn der Abrechnungszeitraum des Vermieters immer vom Januar bis Dezember ist, dann wäre in deinem Beispiel der der Abrechnungszeitraum vom Januar 2009 bis Dezember 2009. In diesem Fall hätte der Vermieter Zeit bis zum 31.12.2010 (12 Monate) um dem Mieter die Abrechnung zukommen zu lassen. Auch wenn der Mieter am 31.01.2009 auszieht.
Wie Joschi schon richtig sagte, müsste die Abrechnung dann spätestens am 31.12.2010 beim Mieter eintreffen.
Gruß Horst