Nebekosten

Hallo,

mich interessieren einige Dinge an diesem Thema. Ich habe mir mal meine Gedanken gemacht, und hoffe ihr helft mir auf die Sprünge.

Was wäre eigentlich wenn man Ende 2008 einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung 2006 finden würde. Und diesen auch mitteilen würde. Hätte man Anspruch auf Rückzahlung wenn der Fehler eindeutig nachweisbar ist, oder wäre er verjährt? Da war doch was mit 3 Jahren, oder?

Und was wäre wenn der Vermieter vor knapp 3 Jahren eine Gesellschaft zur Abrechnung der Nebenkosten beauftragt hätte, und diese einen Kabelanschluss seit diesem Zeitraum berechnet, der z.B. nicht im Mietvertrag steht, mit dem Vermieter abgeklärt wäre das dieser nicht berechnet wird, und auch vorher nicht bezahlt worden wäre. Könnte man hier das Geld zurück verlangen?
Wenn ja, welcher Zeitraum wäre dann möglich?

Folgendes wäre ebenso interessant. Nehmen wir an, es gibt 2 Kabelanbieter. Nennen wir Sie mal Junitimedia und NetKolon. Junitimedia würde massiv die Preise erhöhen, sagen wir ca 30%. Müsste hier ein Vermieter jetzt nicht zumindest prüfen, ob der Anbieter NetKolon günstiger ist, und gegebenenfalls auch handeln?
Stichwort Gebot der Wirtschaftlichkeit. Wenn er es denn prüfen müsste, könnte ein Mieter verlangen das ihm das Bemühen des Vermieters dargelegt wird?

Und als letztes wäre da noch folgendes. Was wäre wenn der Hinterhof eines Wohnhauses gewerblich zu ca. 80% vermietet wäre. Und es gäbe eine Hofbeleuchtung, sowie einen Bewegungsmelder der erst zum Zeitpunkt des Firmeneinzuges angebracht werden würde. Dürften die Kosten für beides überhaupt auf die Mieter umgelegt werden? Wenn ja zu welchen Teilen würde man sie umlegen.

Danke schon mal im voraus, für die Beantwortung der Fragen.

MFG
Kitty

Hallo nochmal.

Keiner da, der mir bei den Fragen helfen kann?
Wäre wirklich sehr interessant zu erfahren.

Vielleicht sind die Fragen falsch gestellt?!

Nochmal kürzer gefasst:

Angenommen man findet einen Fehler in der Nebenkostenabrechnung für 2006. Es wäre eine Position falsch berechnet worden. Dem Vermieter würde man Ende 2008 darauf hinweisen. Könnte hier ein Mieter das Geld zurück verlangen?

Angenommene ähnliche Situation. Eine Position würde seit 3 Jahren einfach abgerechnet, die vorher auch nicht gezahlt wurde, und auch nicht im Mietvertrag stehen würde. Bis wann könnte man bei so einem Verwaltungsfehler das Geld vom Vermieter zurück verlangen. Würde es überhaupt gehen?

Ab wann ist ein Vermieter dazu verpflichtet bei Preissteigerungen zu handeln, in Bezug auf das Gebot der Wirtschaftlichkeit? Nehmen wir an Unternehmen A bietet eine Leistung an, und würde diese sehr stark erhöhen. Wäre ein Vermieter hier jetzt nicht verpflichtet sich ein Angebot des Unternehmens B einzuholen welches die selbe Leistung anbietet?

Angenommen, der Hinterhof eines Wohngebäudes ist zu einem großen Teil an ein Gewerbe vermietet. Auf wen müsste die Hofbeleuchtung umgelegt werden? Hatte mal gelesen wenn es Parkplätze wären, dürfte die Beleuchtung nicht auf die Mieter umgelegt werden. Wie sieht es bei einem x-beliebigen Gewerbe aus welches den Hof nutzt?

Hoffe die Fragen sind nun ein bisschen verständlicher gestellt, und jemand hat Zeit und Interesse die sie zu beantworten.

Gruß
Kitty79

Hallo,

Was wäre eigentlich wenn man Ende 2008 einen Fehler in der
Nebenkostenabrechnung 2006 finden würde. Und diesen auch
mitteilen würde. Hätte man Anspruch auf Rückzahlung wenn der
Fehler eindeutig nachweisbar ist, oder wäre er verjährt? Da
war doch was mit 3 Jahren, oder?

Nö.
Lies §556BGB Abs 3: http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
„Einwendungen gegen die Abrechnung hat der Mieter dem Vermieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Mieter Einwendungen nicht mehr geltend machen, es sei denn, der Mieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.“

Zum Rest kann ich nichts sagen, ianal.
Gruß
loderunner