Wir sind am 28.02.2008 aus eine Wohnung ausgezogen. Bis wann muss der Mieter die Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2008 uns zukommen lassen? Außerdem hat er ein Teil der Kaution einbehalten und macht jetzt einen Schaden geltend, beim Auszug wurde aber nichts aufgenommen. Muss ich zahlen, bzw. kann ich darauf bestehen das die von mir zu viel bezahlten Nebekosten mir erstattet werden? Es heisst doch das die Nebenkosten spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zukommen müssen, das wäre dann doch wohl der 31.12.2009 gewesen, oder?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Hallo, leider kann ich auf diese Frage keinen Rat geben. Ich bekomme nicht mal eine Nebenkostenabrechnung - nur ca. alle 2 Jahre ein Erhöhung… Ich bin in dieser Sache wohl wirklich nicht der richtige Ansprechpartner.
Viel Erfolg noch.
Wir sind am 28.02.2008 aus eine Wohnung ausgezogen. Bis wann
muss der Mieter die Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2008
uns zukommen lassen? Außerdem hat er ein Teil der Kaution
einbehalten und macht jetzt einen Schaden geltend, beim Auszug
wurde aber nichts aufgenommen. Muss ich zahlen, bzw. kann ich
darauf bestehen das die von mir zu viel bezahlten Nebekosten
mir erstattet werden? Es heisst doch das die Nebenkosten
spätestens 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes
dem Mieter zukommen müssen, das wäre dann doch wohl der
31.12.2009 gewesen, oder?
Über eine Antwort würde ich mich freuen
Hallo,
dies ist zwar schon eine Zeit lang her, wobei diese Abrechnung schon lange beglichen worden sein sollte.
Der Vormieter muss in einigen Fällen Haften. Z.B. bei Malerarbeiten. Stell dir vor, der Vermieter vermietet die Wohnung 1/2 Jahr später. Nun ist der neue Mieter in der Wohnung und bekommt in den ersten Tagen einen Hautausschlag. Die Ärzte diagnostizieren, dass dies von der Farbe an den Wänden kommt…
Baumärkte geben KEINE Gewährleistung auf dessen Materialien, wobei Du im Fachhandel nur Bedenken freie Materialien bekommst…
Kläre ab, welcher Schaden bemängelt wird!!!
Besten Gruß