Meine alte Vermieterin will die Summe von der Nebekostenabrechnung von 2012 haben bloß habe ich bis jetzt nicht die von 2011 bekommen wo ich ein halbes Jahr bezahlt hab und ich weiß auch nicht ob ich Geld zurückbekomme. Muss ich die neue bezahlen oder erst die alte verlangen.
ebenso grußlos
Ob Du aus der Abrechnung 2011 Geld zurückbekommen würdest, kann ich Dir auch nicht sagen.
Fakt ist
Die Abrechnung für 2012 (falls Abrechnungszeitraum 1.1.-31.12.2012) hätte Dir bis spätestens 31.12.2013 zugehen müssen (1 Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums) - ansonsten kann die Vermieterin eine Nachforderung zu ihren Gunsten nicht mehr geltend machen >BGB § 556 Absatz (3)
Bei der Abrechnung für 2011 wäre die Frist bis 31.12.2012.
Ergeben die Abrechnungen Rückzahlungsansprüche für Dich, dann kannst Du die noch einfordern.
Je nach den Sachumständen, wäre also sinnvoll erstmal eine Abrechnung für 2011 einzufordern und ein Nachforderungsbetrag für 2012 nicht mehr zu zahlen.
NK 2012 sind verjährt!
Hätte sie 2013 bringen müssen.
2011 und 2012 beim Mieterverein prüfen lassen, ob es für beide stimmt oder etwas zurückgefordert weden kann.
Hallo Max Müller 333,
NK 2012 sind verjährt!
so einfach, ohne wenn und aber, halte ich diese Aussage für sehr gewagt.
Hätte sie 2013 bringen müssen
Und du weißt also definitiv dass die Abrechnung für 2012 nicht bis Ende 2013 beim Mieter eingetroffen ist und die Vermieterin den fälligen Betrag jetzt haben möchte? Oder warum kannst du so definitiv behaupten dass die NK 2012 verjährt sind?
2011 und 2012 beim Mieterverein prüfen lassen, ob es für beide stimmt oder etwas zurückgefordert weden kann
Du hast aber schon gelesen dass bezüglich der Abrechnung von 2011 geschrieben wurde:
bloß habe ich bis jetzt nicht die von 2011 bekommen
Da dürfte es schwer fallen die Abrechnung von 2011 prüfen zu lassen, oder siehst du das anders?
Gruß
N.N