Nebekostenrückerstattung bei trennung einer gemein

Hallo,

ich bin getrennt von meinem Ex-Freund. Wir hatten einen gemeinsamen Mietvertrag. Ich bezahlte damals alleine die Kaution ebenfalls habe ich die ganzen Monate die Miete inkl. Nebenkosten aus eigener Tasche bezahlt. Die Miete ging auch von meinem Konto an die Vermieterin.

Da die Trennung nicht in guten auseinander ging gab es jetzt einige Probleme.

Mein Exfreund schrieb jetzt meine ehemalige Vermieterin an und fordert die Kaution + die Nebenkostenrückerstattung auf sein Konto

Kann er dies fordern oder muss die Vermieterin die Rückerstattung auf das Konto schicken von welcher sie die Miete und Kautin erhielt?

Danke für eure Antworten :smile:

LG

Wenn Ihr eine gemeinsamen Mietvertrag hattet , kann die Vermieterin die Kaution überweisen , an wen sie will. Rede mit Ihr und erkläre es Ihr , bevor es zu spät ist .

Die Kaution steht Ihnen zu. Stellen Sie alle Zahlungsnachweise zusammen aus denen auch die Anteile der Miete hervorgehen, mit denen Sie für den „Freund“ in Vorlage getreten sind. Über die Hälfte dieser Summe schicken Sie ihm eine Zahlungsaufforerung mit enger Fristsetzung z.b. 21.04.2013. Drohen Sie ihm in diesem Schreiben an, dass Sie sich für seinen Versuch, Sie um die Kautionssumme zu betrügen, rechtliche Schritte gegen ihn vorbehalten. Von dem Schreiben geben Sie dem Vermiter eine Kopie zur Kenntnis und Beachtung. Zahlt der Freund nicht fristgerecht, dann gehen Sie zum Anwalt und schicken einen Mahnbescheid an den Säumigen Mitmieter. Der Rest ergibt sich über die Gerichte zu seinen Lasten, dies gilt auch für alle Kosten. Wollen Sie die Wohnung fristgerecht kündigen, muß er bei dieser Kündgiung mitwirken. Verweigert er diese Mitwirkung, muß ihr Anwalt sofort auf dessen Zustimmmung Klage erheben. So lehrt man einen "dreisten Dummkopf „Mores“! Viel erfolg! Halten Sies ich an diesen Rat, wenn Sie kein teures Lehrgeld zahlen möchten.

Hallo, wenn Sie noch in der Wohnung leben, darf die Vermieterin die Kaution sowieso nicht auszahlen. Wenn Sie beide gemeinsam bei Trennung aus der Wohnung ausgezogen sind, kann es sich die Vermieterin aussuchen, wem sie die Kaution auszahlt, da gesamtschuldnerische Haftung besteht.- Aus gleichem Grund kann es sich die Vermieterin aussuchen, wen von Ihnen beiden sie bei etwaigen Zahlungsrückständen anmahnt.- Da aber Sie die ganze Zeit die Miete + Kaution gezahlt haben, ist es nur gerecht, daß Sie auch die Kaution zurückerhalten. Mein Vorschlag: sagen Sie genau das Ihrer Vermieterin. Sie können auch bestimmt anhand der Kontoauszüge nachweisen, daß das Geld von Ihrem Konto überwiesen wurde. Dann sollte die Vermieterin ein Einsehen haben und Ihnen das Geld zusprechen. Unbedingt „Müssen“ muß Sie aber nicht, d.h. einklagen könnten Sie die Kaution nach meinem Wissenstand nicht.
Gruß, Achim

Hallo, hast du dich schon selber an die Vermieterin gewandt und ihr deinen Standpunkt dargelegt? Der Vermieterin kann es egal sein, an wen sie die Kaution etc. zahlt. Also wende dich sicherheitshalber an einen Mieterverein bzw. im schlimmsten Fall an einen Anwalt.

Eklis64

Beide anschreiben,den Sachverhalt genau darlegen und von ihr die Kaution fordern und ihn auffordern, das zu unterlassen. Ggfls. Unterstützung beim nächsten Mieterverein holen, wenn sie nicht zusagen, so zu verfahren.