Nebel- oder Zusatzscheinwerfer?

Hallo liebe Wissende,

mir kommt es so vor, als ob mir in diesem Jahr ganz viele Kfz nicht nur mit Abblendlicht sondern auch mit Nebelscheinwerfern entgegen kommen - zumindest mit einer vierfachen Frontbeleuchtung, die dann bei nasser Farbahn und evtl. leichtem Nieselregen (wenn überhaupt - von Nebel oder Schnee natürlich (noch) keine Spur) gleich achtfach blenden.

Nun meine Frage: Tu ich den Leuten vielleicht unrecht, wenn ich mich darüber ärgere? Ist es zulässig, unter dem Abblendlicht (so ungefähr Stoßstangenhöhe) Zusatzscheinwerfer anzubringen, die immer benutzt werden dürfen? Könnte also der Fall eintreten, dass im Falle des § 17 Abs. 3 StVO der entgegenkommende Verkehr sechs- bzw. 12-fach blendet (also 2 x Abblendlicht, 2 x Zusatzscheinwerfer, 2 x Nebelscheinwerfer und die Straßenspiegelung)?

(Ich zähle hier der Einfachheithalber mal den Hauptscheinwerfer (Stand-, Abblend- und Fernlicht) als einen Scheinwerfer)

Ich hoffe, Ihr versteht was ich meine… Ansonsten erläutere ich gern noch mal nach :smile:

Lieben Gruß

Trillian
P.S.: Mir ist natürlich klar, dass Ihr nicht wisst, welche Beleuchtung an den mir konkret entgegenkommenden Fahrzeugen vorhanden ist - es geht nur um die graue Theorie

Abend!

mir kommt es so vor, als ob mir in diesem Jahr ganz viele Kfz
nicht nur mit Abblendlicht sondern auch mit Nebelscheinwerfern
entgegen kommen - zumindest mit einer vierfachen
Frontbeleuchtung,

Stimmt es werden immer mehr.

Nun meine Frage: Tu ich den Leuten vielleicht unrecht, wenn
ich mich darüber ärgere? Ist es zulässig

Nein zulässig ist das eher nicht. Das hängt damit zusammen, dass
heute auch Kleinwagen Neblscheinwerfer serienmäßig an Bord haben
und es viele Nutzer gibt glauben ihr Auto sieht dann schneller,
geiler, keine Ahnung aus und machen die Lämplein an.

Ich für meinen Teil plädiere mehr und mehr dafür das Autos mit
Nebelscheinwerfer auf 100km/h limitiert werden und Autos mit
Nebelschlußleucht auf 50km/h (was ja gestzlich schon eigentlich
so ist).

Spinner halt, gruß
Stefan

Hallo,

in § 17 (3) StVO ist geregelt, wann Nebelscheinwerfer benutzt werden dürfen.

http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_17.php

Liebe Grüße,
-Efchen

Hallo,

nicht nur mit Abblendlicht sondern auch mit Nebelscheinwerfern
entgegen kommen - zumindest mit einer vierfachen
Frontbeleuchtung, die dann bei nasser Farbahn und evtl.
leichtem Nieselregen (wenn überhaupt - von Nebel oder Schnee
natürlich (noch) keine Spur) gleich achtfach blenden.

Und was die wenigsten wissen: Wenn man die Nebelscheinwerfer (bei Nebel) benutzt, sollte man das Abblendlicht ausmachen. Das ist nämlich der Sinn von Nebelscheinwerfern. Normales Abblendlicht reflektiert im Nebel, Nebelscheinwerfer strahlen in einem anderen Winkel und daher sieht man besser.

Grüße
Didi

Und was die wenigsten wissen: Wenn man die Nebelscheinwerfer
(bei Nebel) benutzt, sollte man das Abblendlicht ausmachen.

Das werden die deshalb nicht wissen, weil man die Nebelscheinwerfer nur anmachen kann, wenn das Abblendlicht auch an ist. Zumindest kenne ich das so, Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht ist technisch nicht möglich.

Grüße,
-Efchen

Hallo,

Du schreibst zwar von Nebelscheinwerfern, ich vermute aber das Du „Tagfahrlicht“ meinst?!

Siehe hier:
http://images.google.de/images?hl=de&source=hp&q=tag…

Diese Dinger sind im Moment wohl sehr beliebt und werden in großer Stückzahl verkauft/gekauft.

Wikipedia sagt dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Tagfahrlicht

Gruß
Samy78

Hallo,

Das werden die deshalb nicht wissen, weil man die Nebelscheinwerfer nur anmachen kann, wenn das Abblendlicht auch an ist. Zumindest kenne ich das so, Nebelscheinwerfer ohne Abblendlicht ist technisch nicht möglich.

Danke für die Korrektur.

Ja, da hatte ich mich mißverständlich ausgedrückt, die Begrenzungsleuchten (Standlicht) müssen mit eingeschaltet werden. Nur mit Nebelscheinwerfern darf nicht gefahren werden.

Für Nebelscheinwerfer wird „eigentlich“ kein Abblendlicht benötigt, fährst Du einen Import oder Exoten? „Technisch unmöglich“ ist das jedenfalls nicht.

Grüße
Didi

Hallo Samy.

Du schreibst zwar von Nebelscheinwerfern, ich vermute aber das
Du „Tagfahrlicht“ meinst?!

ich kann mir das mit dem Tagfahrlicht schlecht vorstellen, weil das Abblendlicht ja ebenfalls angeschaltet ist (das meinte ich mich vierfacher Frontbeleuchtung)… und Sinn und Zweck des Tagfahrlichts ist es ja eigentlich das Anschalten des Abblendlichts zu vermeiden und trotzdem besser gesehen zu werden.

Außerdem sind die Lichter genauso hell wie das Abblendlicht und ich hatte den Eindruck, dass bei Fahrzeugen mit Tagfahrlicht die Helligkeit viel geringer ist (der von Dir verlinkte Wikipdia-Artikel besagt dies ja auch).

Lieben Gruß

Trillian

Für Nebelscheinwerfer wird „eigentlich“ kein Abblendlicht
benötigt, fährst Du einen Import oder Exoten? „Technisch
unmöglich“ ist das jedenfalls nicht.

Technisch mag es möglich sein, aber um die Nebelscheinwerfer einzuschalten, muss bei mir Abblendlicht eingeschaltet sein.
Es handelt sich um einen Renault.

muss bei mir Abblendlicht eingeschaltet sein.

Hi,

Standlicht reicht. :wink:

Q-Gruß

Werd ich ausprobieren…und wenn es nur ist, um Dich auch mal zu wiederlegen! :wink:

Hallo,
Nebelscheinwerfer mit Standlicht MUSS moeglich sein, denn das ist ja genau der wesentliche Sinn von Nebelscheinwerfern (vorne) dass man bei Nebel etwas sieht.

Ueblich ist aber wirklich, vorne moeglichst viel Vorfahrt einzuschalten, um die Bahn freizublasen. Das faengt schon damit an, wenn in Muenchen 4 Standlichter konstriert werden zu den Nebellampen parallel.

Gruss Helmut

Beim nächsten Mal…
Beim nächsten Mal klappt es bestimmt…
*grummel*

:wink:

Moin,

Nebelscheinwerfer mit Standlicht MUSS moeglich sein, denn das
ist ja genau der wesentliche Sinn von Nebelscheinwerfern
(vorne) dass man bei Nebel etwas sieht.

Ist es auch. Bei Nebel könnte ich mir vorstellen, dass das was bringt, bei allen anderen Verhältnissen, bei denen es erlaubt ist, Nebelscheinwerfer einzuschalten, macht das ohne Abblendlicht nicht so viel Sinn, weil die Nebelscheinwerfer das Licht weiter zur Seite streuen, aber nicht so weit nach vorne gehen.

Grüße,
-Efchen

Ach Mist, nochwas vergessen.

Nachdem es aber in der StVO irgendwo heißt, dass man bei entsprechenden Verhältnissen das Abblendlicht einschalten muss und das Standlicht während der Fahrt nicht reicht, wäre es doch demnach nicht erlaubt mit Nebelscheinwerfern und Standlicht zu fahren. Oder ersetzen die Nebelscheinwerfer das Abblendlicht?