Nebelscheinwerfer

Hallo

Wegen des aktuellen Wetters sieht man zur Zeit häufig Autos mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern. Ich habe aber einmal gelesen, dass das Einschalten dieser Scheinwerfer in Deutschland garnicht erlauubt ist. Ist da was dran bzw gilt das immernoch?

Hallo El Borbah,

Wegen des aktuellen Wetters sieht man zur Zeit häufig Autos
mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern. Ich habe aber einmal
gelesen, dass das Einschalten dieser Scheinwerfer in
Deutschland garnicht erlauubt ist. Ist da was dran bzw gilt
das immernoch?

Wie bitte?
Eingeschaltete Nebenlscheinwerfer sollen in D verboten sein?
Da hast du anscheinend irgendwas falsch verstanden!

Nebelscheinwerfer dürfen bei Sichtbehinderungen durch Nebel, Regen oder Schneefall eingeschaltet werden.
Siehe StVO § 17 (3):
„(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.“

Grüße von
Tinchen
(IANAL)

Hi,

Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur
der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten
dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die
Sichtweite weniger als 50 m beträgt."

vollkommen richtig. Und dazu kommt noch, dass man bei

Ähm?

vollkommen richtig. Und dazu kommt noch, dass man bei

Hallo,

vollkommen richtig. Und dazu kommt noch, dass man bei

Hi,

vermutlich meinte sie, dass man bei Sichtweiten unter 50m auch

er!

nicht schneller als 50km/h fahren darf. Was dann logisch dazu
führt, dass man nur dann mit Nebelschlussleuchte fahren darf,
wenn man unter 50km/h schnell ist.

richtig, aber da hier einem alles auseinandergenommen wird :wink:, habe ich vermieden von den 50 km/h zu schreiben, denn… wenn du nur 2m Sicht hast, darfst du natürlich auch keine 50 km/h fahren…

Gruss
norsemanna

OT: Nebelschlussleuchten
Hallo,

vermutlich meinte sie, dass man bei Sichtweiten unter 50m auch
nicht schneller als 50km/h fahren darf. Was dann logisch dazu
führt, dass man nur dann mit Nebelschlussleuchte fahren darf,
wenn man unter 50km/h schnell ist.

Genau.
Mich ärgern immer die Autofahrer, die anschließend vergessen die Nebenschlussleuchte wieder auszumachen. Abhilfe wäre das automatische Ausschalten der Leuchte bei einer Geschwindigkeit >50+x km/h (x = Toleranz) über einen gewissen Zeitraum. Rein technisch dürfte das in heutigen KFZs ein Klacks sein…

Grüße von
Tinchen

Moin,

Abhilfe wäre das
automatische Ausschalten der Leuchte bei einer Geschwindigkeit
>50+x km/h (x = Toleranz) über einen gewissen Zeitraum.

Viel einfacher: ab 50+x km/h müsste ein nervtötender Piepser einsetzen. Wetten das die Quote der NSL-Benutzer ins Bodenlose sinken würde?

Gruß
Stefan

Hi,

Abhilfe wäre das
automatische Ausschalten der Leuchte bei einer Geschwindigkeit
>50+x km/h (x = Toleranz) über einen gewissen Zeitraum.

Viel einfacher: ab 50+x km/h müsste ein nervtötender Piepser
einsetzen. Wetten das die Quote der NSL-Benutzer ins Bodenlose
sinken würde?

noch effektiver:
Mit eingeschalteter Nebelschlußleuchte wird das Fahrzeug automatisch auf maximal 50 km/h gedrosselt.

Gruß

Christian

2 „Gefällt mir“

Hallo,
selbst unter 50km/h muessen Nebelschlussleuchten ausgeschaltet werden, sobald eine geschlossene Ortschaft anfaengt.
Gruss Helmut

Hallo,

selbst unter 50km/h muessen Nebelschlussleuchten ausgeschaltet
werden, sobald eine geschlossene Ortschaft anfaengt.

Wo steht das?
Gruß
loderunner

Nebelschlussleuchten innerorts

Wo steht das?

Hallo,
meiner Ansicht nach sind Nebelschlussleuchten innerorts ein Verstoß gegen §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), da hierdurch nachfolgende Fahrzeuge, wie sie innerorts ja häufig in geringem Abstand auftreten, geblendet werden.
Hast aber ansonsten recht, beim Par 17 (Beleuchtung) steht nichts dazu.
Gruss Helmut

Hallo,

Nebelschlussleuchten innerorts

Wo steht das?

meiner Ansicht nach sind Nebelschlussleuchten innerorts ein
Verstoß gegen §1 StVO (Belästigung, Gefährdung), da hierdurch
nachfolgende Fahrzeuge, wie sie innerorts ja häufig in
geringem Abstand auftreten, geblendet werden.

Wenn ich nachts innerorts unterwegs bin, habe ich nicht zwangsläufig jemanden hinter mir. Wenn ich jemanden hinter mir habe, muss das nicht innerorts sein.
Deine Begründung ist deshalb zwar imho richtig, aber sie passt nicht zu Deiner Behauptung. Entscheidend ist nicht inner- oder außerorts, sondern Fahrzeug dahinter oder nicht.
Aber: ianal
Gruß
loderunner (der immer verbotenerweise das Fernlicht anmacht, wenn der Vordermann die Nebelschlussleuchte verbotenerweise nicht ausmacht)

ich freue mich schon auf das fahrzeug mit nebelsensor, dass automatisch die geschwindigkeit auf das idealmass reduziert… ^^