(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Hallo,
Nebellscheimwerfer gehen nicht automatisch aus, wenn das Fahrlicht eingeschaltet wird, sind folglich kein Tagfahrlicht. Nebelscheinwerfer muessen sogar mit Standlicht oder Fahrlicht gemeinsam brennen, einzeln ist nicht zulaessig.
Gruss Helmut
wie die rechtliche grundlage aussieht ist gerade beschrieben worden.
tagfahrlicht muß in der streuscheibe ein RL ( running light) stehen haben.
außerdem sieht die ausleuchtung und der lichtstrom völlig anders aus.
tagfahrlicht soll nicht ausleuchten, sondern nur auf sich aufmerksam machen. darum sind auch für tagfahrleuchten andere lumenzahlen gesetzt.
fazit: nebellicht, bei nebel und schlechter sicht sonst nicht!!!
hauptmann
als erstes: Nebelscheinwerfer blenden entgegenkommende Personen, Tagfahrlich nicht. Des weiteren darf mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auch nur max. 50 km/h gefahren werden - was bei der erlaubten Benutzung (Sicht unter 50m) auch Sinn macht.
Als zweites: Tagfahrlich muß normalerweise beim einschalten des Abblendlichtes automatisch ausgehen. Da es immer wieder Fahrzeuge gibt bei denen beides an ist tippe ich auf nachträglich selbst eingebautes Tagfahrlicht aus dem Zubehör.
. Des weiteren darf mit
eingeschalteten Nebelscheinwerfern auch nur max. 50 km/h
gefahren werden - was bei der erlaubten Benutzung (Sicht unter
50m) auch Sinn macht.
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Grüßli,
Arcon
du verwechselst da was . 50 darf nur mit eingeschaltetem nebelschlusslicht gefahren werden.
hauptmann
durch tagfahrlicht wird man besser erkannt. es verbraucht weniger strom, weil alles andere ( rücklicht tachobeleuchtung usw ) nicht mitleuchtet. in vielen ländern ist es sogar pflicht, auch am tage mit licht zu fahren. außerdem sind die leuchtmittel mit weniger watt bestückt, weil nichts ausgeleuchtet werden muss .für die beschaffenheit und anbringung am fahrzeug gibt es vorschriften.
hauptmann
Bei einem Auto ohne Tagfahrlicht hat ja auch keine andere Wahl als mit Abblendlicht (NICHT Nebelscheinwerfer) zu fahren. Und so lange gibt es die Tagfahrleuchten ja auch noch nicht