Nebelscheinwerfer müssen innenliegen?

Hallo ich habe folgende Frage, ich habe von unserem Berufsschullehrer gehört, dass Beide Nebelscheinwerfer zwischen den beiden Stand-;Fern- und Abblendlichtscheinwerfern liegen müssen, jedoch, konnte ich in der StVZO keinen Satz dergleichen finden. Mein Frage stimmt das. Ich Frage weil ein Kumpel von mir sich selber Nebelscheinwerfer eingebaut hat. Allerdings habe ich schon Nebelscheinwerfer welche direkt unter den Scheinwerfer liegen gesehen. Sprich der linke Nebelscheinwerfer ist direkt unter dem linken Frontscheinwerfer und nicht rechts (von vorne gesehen daneben).

Hi
k.A. - aber meine S-Flosse hatte die Nebels im gleichen Rahmen unter den Hauptscheinwerfern.
A

Hi,

ein Auszug aus

StZVO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, daß sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können. Nebelscheinwerfer müssen einstellbar und an dafür geeigneten Teilen der Fahrzeuge so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Sie müssen so eingestellt sein, daß eine Blendung anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu erwarten ist. Die Blendung gilt als behoben, wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Nebelscheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber bei Nennspannung an den Klemmen der Scheinwerferlampe nicht mehr als 1 lx beträgt.

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/__52.html

Q-Gruß

Ja diesen Absatz kenne ich bereits, es steht aber nichts davon da, ob die Nebelscheinwerfer innen liegen müssen und die Frontscheinwerfer außen. Mal sehen ob ich es hier deutlich machen kann:

O-------O
–.-----.- Also die Punkte sind die Nebelscheinwerfer die angeblich Innen liegen sollen.

Angeblich dürfen sie nicht so angebracht sein:
O-------O
-.--------.- Soll heißen sie dürfen Angeblich nicht direkt unter den Frontscheinwerfer sein (hier mit O) dargestellt. Es geht jetzt nicht um die Einstellung der Nebelscheinwerferlichts sondern um den Einbau.

Stimmt dass?

hi,
deine nebelscheinwerfer dürfen nicht höher angebracht sein als deine hauptscheinwerfer.
wenn sie weiter als 400mm von den außenkanten des fahrzeugs entfernt montiert werden, so dürfen sie nur im zusammenhang mit dem abblendlicht gehen.

Hi,

so ist es.

Die Begründung ist auch einfach, würden die Nebelscheinwerfer zu weit innen liegen, würde das Erscheinungsbild, die Fahrzeugerkennung ein Problem für den Gegenverkehr ergeben.

Q-Gruß