Hi Dennis,
Hallo,
alleine schon wegen der unterschiedlichen Nutzungsbedingungen
muß das getrennt zu steuern sein.
Wann darfst Du die NSW einschalten ?
Wann darfst die NSL einschalten ?
Weißt Du es ?
Nur ungefähr. Hab mich daher kurz schlauer gemacht. Soweit ich das mal überflogen habe gibt es keinen Fall, wo man die Nebelschlussleuchte einschalten darf, und die Nebelscheinwerfer nicht.
Würde man also die Nebelscheinwerfer mit der Nebelschlussleuchte zusammen schalten, dann würden sie nur brennen, wenn die Nebelschlussleuchte auch brennt, und das wäre ja, soweit ich sehe, zulässig.
Man dürfte als Fahrer lediglich (in Deutschland) die Nebelscheinwerfer nicht einschalten, wenn nicht die Einschaltbedingungen für die Nebelschlussleuchten gegeben sind, was solls, das klingt nicht nach einer großen Einschränkung.
(zusätzliches Ausknipsen der Nebelscheinwerfer wenn man auf das Fernlicht umschaltet ist mal nicht berücksichtigt, andere Baustelle, hängt mit dem Ein/Ausschalter ja nicht unmittelbar zusammen)
Gruss Armin