Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer (vorne) am selben Schalter?

Hi allseits,

Thema für den Onkel vom TÜV: darf man die vorderen Nebelscheinwerfer (unten in der Stoßstange montiert, 12V/55W) über den Schalter der Nebelschlussleuchte mit dieser zusammen ein- und ausschalten, oder brauchen Nebelscheinwerfer einen eigenen Schalter?

Thx

Armin.

in allen fahrzeugen die das verbaut haben ist es extra geschaltet,

ich würde es auch extra schalten, somit kannst du die nebelscheinwerfer als zusatzlicht oder auch als ersatzlicht nutzen wenn ein hauptscheinwerfer defekt ist, solange bis die birne gewechselt ist.

MFG

Hallo,

  • Nebelscheinwerfer müssen unabhängig von SW für Abblendlicht/Fernlicht ein- und ausgeschaltet werden können;

  • Nebelschlussleuchte nur einschaltbar in Verbindung mit SW für Abblendlicht/Fernlicht oder Nebelscheinwerfer ;

  • Ausschaltung der Nebelschlussleuchte muss unabhängig von Nebelscheinwerfer möglich sein

  • Kontrollleuchten im Instrumententräger: grün für NSW, gelb für NSL

MfG

Hai,

zur Ergänzung

  • Nebelscheinwerfer nur einschaltbar wenn mindestens das Standlicht an ist.

Der Plem

Hallo,

alleine schon wegen der unterschiedlichen Nutzungsbedingungen muß das getrennt zu steuern sein.

Wann darfst Du die NSW einschalten ?

Wann darfst die NSL einschalten ?

Weißt Du es ?

MfG

unabhängig von SW

Hallo,
was soll in dem Zusammenhang SW ?

Hi Dennis,

Hallo,

alleine schon wegen der unterschiedlichen Nutzungsbedingungen
muß das getrennt zu steuern sein.

Wann darfst Du die NSW einschalten ?

Wann darfst die NSL einschalten ?

Weißt Du es ?

Nur ungefähr. Hab mich daher kurz schlauer gemacht. Soweit ich das mal überflogen habe gibt es keinen Fall, wo man die Nebelschlussleuchte einschalten darf, und die Nebelscheinwerfer nicht.

Würde man also die Nebelscheinwerfer mit der Nebelschlussleuchte zusammen schalten, dann würden sie nur brennen, wenn die Nebelschlussleuchte auch brennt, und das wäre ja, soweit ich sehe, zulässig.

Man dürfte als Fahrer lediglich (in Deutschland) die Nebelscheinwerfer nicht einschalten, wenn nicht die Einschaltbedingungen für die Nebelschlussleuchten gegeben sind, was solls, das klingt nicht nach einer großen Einschränkung.

(zusätzliches Ausknipsen der Nebelscheinwerfer wenn man auf das Fernlicht umschaltet ist mal nicht berücksichtigt, andere Baustelle, hängt mit dem Ein/Ausschalter ja nicht unmittelbar zusammen)

Gruss Armin

Hallo,

Nur ungefähr. Hab mich daher kurz schlauer gemacht. Soweit ich
das mal überflogen habe gibt es keinen Fall, wo man die
Nebelschlussleuchte einschalten darf, und die
Nebelscheinwerfer nicht.

Richtig.

Würde man also die Nebelscheinwerfer mit der
Nebelschlussleuchte zusammen schalten, dann würden sie nur
brennen, wenn die Nebelschlussleuchte auch brennt, und das
wäre ja, soweit ich sehe, zulässig.

Nein. Du darfst die NSL nur bei Nebel mit Sichtweite unter 50m (dicke Suppe, man sieht maximal 3 Trennstriche auf der Straße weit) und dabei nur 50km/h fahren.

(zusätzliches Ausknipsen der Nebelscheinwerfer wenn man auf
das Fernlicht umschaltet ist mal nicht berücksichtigt, andere
Baustelle, hängt mit dem Ein/Ausschalter ja nicht unmittelbar
zusammen)

Es gab mal in den 90ern ein paar Jahre lang die Zulassungsvorschrift, daß bei Anschalten der Fernlichter die NSW ausgehen. Heute ist das egal.

MfG