Neben dem Beruf arbeiten

Guten Tag,

ich möchte neben dem Beruf selbstständig arbeiten
(Dienstleistungen, aber auch mal Hardware
weiterverkaufen). Dabei handelt es sich eher um
„Gelegenheitsjobs“, es ist nicht geplant, dies regelmäßig
zu tun.
Leider werde ich jetzt nicht wirklich schlau, um was ich
mich bei wem kümmern muss. Muss ich zum Gewerbeamt? Zum
Finanzamt? Brauche ich eine Umsatzsteuer.IDNr.?

Meinen Arbeitgeber habe ich schon gefragt, er ist
einverstanden.

Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!

Hallo,

zur Nebenberuflichkeit kann ich nicht viel sagen, da ich vollerwerbsselbständig bin und dieses Problem deshalb für mich nicht Auftritt.
Da es sich für mich nach einem Gewerbe anhört, müßten Sie vermtulich einen Gewerbeschein bei der Industrie- und Handelskammer beantragen.
Außederm finde ich es wichtig, daß Sie sich erkundigen, wieviel Sie nebenbei verdienen können, damit es sich auch lohnt. Ich weiß von einer Bekannten, die Ihren selbständigen Nebenerwerb aufgegeben hat, da sie dann so viel Steuern zahlen mußte, dass im Prinzip von dem gut laufenden Geschäft nichts mehr übrig blieb.

Viel Erfolg

Guten Morgen,
ich würde mich an das Finanzamt wenden.
Ein Gewerbe müssen Sie anmelden, wenn Sie Hardware verkaufen. Je nach dem um welche Dienstleistung es sich handelt, könnte dies freiberuflich erfolgen, wenn es unter die Liste der freien Berufe fällt. Über die freien Berufe gibt es auch Informationen im Internet.
In jedem Fall muss das Finanzamt in Kenntnis gesetzt werden. Am besten Sie schreiben Ihr Anliegen kurz (wie hier) dorthin und bekommen dann einen Fragebogen der auszufüllen ist. Dann werden die entsprechenden Nummern erteilt - zum Beispiel Umsatzsteuer-Nummer etc.
Eine gute Anlaufadresse ist immer auch das Arbeitsamt. Dort gibt es Kurse für Existenzgründer, die zum Teil kostenfrei sind. Und auch ein Steuerberater kennt sich in der Regel mit diesen Dingen aus.

Herzliche Grüsse
C.

HALLO; ES IST KEIN PROPLEM NEBENHER SELBSTSTÄNDIG ZU ARBEITEN
MAN MUSS NUR AUFPASSEN WIE MAN SEIN GEWERBE BENENNT;
DIENSTLEISTUNGEN UND VERKAUF SIND ZWEI PAAR SCHUHE
MAN DARF AUCH DIE 400EURO NICHT ÜBERSCHREITEN
ANMELDEN MUß MAN SICH BEI DER GEMEINDEVERWALTUNG DANACH
KOMMT ALLES AUTOMATISCH VOM FINANZAMT
HOFFE ICH KONNTE HELFEN GRUSS