ich bin Student und möchte mich gern ‚nebenbei‘ selbstständig machen. Die Idee ist recht simpel und eigentlich auch mehr als Nebenverdienst ausgelegt - Computer zusammenstellen, verkaufen und ringsherum Beratung anbieten, auch Reparatur u.ä…
Also melde ich ein Gewerbe an (korrigiert mich wenn ich was falsches sage), eröffne ein Konto (was ich nicht zwingend brauche, aber wegen der Übersichtlichkeit gut ist, oder?) und laß mich ins Handelsregister eintragen. Wenn ich dann vom Finanzamt meine Steuernummer habe, kann ich loslegen.
Meine Frage: Ich bin ja als Student noch in der Familienversicherung drin (und möchte das auch gern bleiben!) - wie ist da die Rechtslage? Muß ich mich privat krankenversichern? Oder gibt es da einen Höchstbetrag, bis zu dem ich in der FV drinbleiben kann?
Noch eine frage hätt ich - ist es sinnvoll gleich zu bilanzieren oder reicht für meine Zwecke Einnahmen/Ausgaben/Überschußrechnung aus?
[…] und laß mich ins Handelsregister eintragen.
[…] ist es sinnvoll gleich zu bilanzieren oder reicht für meine Zwecke Einnahmen/Ausgaben/Überschußrechnung aus?
hallo duens,
also, das mit der krankenversicherung passt eher ins versicherungsbrett, ein anonymer anruf (huch!) bei der KV der eltern bringt bestimmt mehr infos ans licht.
im übrigen kann ich nur vom handelsregistereintrag abraten (sinnlos bei dir und nicht pflicht für dein vorhaben), denn der HR-eintrag zöge bilanzierungspflicht nach sich… und wie bereits festgestellt wurde, reicht eine EÜR völlig aus!
Danke erstmal, das hat mir schonmal ganz schön weitergeholfen (3900€ ist die KV-Grenze…) !
im übrigen kann ich nur vom handelsregistereintrag abraten
(sinnlos bei dir und nicht pflicht für dein vorhaben), denn
der HR-eintrag zöge bilanzierungspflicht nach sich… und wie
bereits festgestellt wurde, reicht eine EÜR völlig aus!
also, kv klären, HR sein lassen und auf gehts…
Wenn ich mich nich ins Handelsregister eintragen lasse, kann ich aber auch keine Firma führen, oder? D.h. ich könnte als ‚Max Müller Computerdienste‘ auftreten, aber nich als ‚Mamücom‘ (oh gott wirklich schlechtes Beispiel…), oder? Das wäre der einzige richtige Grund für meinen HReg -Eintrag…
Wenn ich mich nich ins Handelsregister eintragen lasse, kann
ich aber auch keine Firma führen, oder? D.h. ich könnte als
‚Max Müller Computerdienste‘ auftreten, aber nich als
‚Mamücom‘ (oh gott wirklich schlechtes Beispiel…), oder? Das
wäre der einzige richtige Grund für meinen HReg -Eintrag…
rehi,
das habe ich mir fast gedacht. schau mal ins archiv, da gibts ne menge zu lesen zum theme firma/geschäftsbezeichnung.
du kannst deinen laden sehr wohl „mamücon“ nennen, wenn du es willst. mache werbung damit etc, schreibs auf die visitenkarte und haenge ne leuchtreklame ins fenster…
wenn du aber in vertragsbeziehungen mit dritten tritts, bis du max müller und mehr nicht. wo ist da das problem?
wer liest schon deine verträge?
und auf den briefkopf kommt unter deinem grossen logo „mamücon“ einfach klein der name… wo ist der unterschied? klemmst du nun „e.k.“ oder „m. müller“ darunter… wurschdn!