Ich habe da folgende frage : ich bin zurzeit im zweiten Ausbildungsjahr meiner Ausbildung als auszahlungsbetrag habe ich 507 raus. Jobticket und vl bekomme ich beides vom Arbeitgeber. Ich selber lebe noch bei meinen Eltern . So , mein Problem ist jetzt das mir das Geld einfach nicht ausreicht da ich gerne viel spare . Ich würde gerne noch einen nebenhin während meiner Ausbildung machen. Mein Chef selbst hat nichts dagegen. Meine frage wäre jetzt muss ich irgendwas versteuern wenn ich nebenbei noch arbeite und verliere ich mein Kindergeld ?
die maximale Einkommenshöhe für die Zahlung von Kindergeld kenne ich nicht.
Das Einkommen in dem Nebenjob ist grundsätzlich zu versteuern. Ob es hierbei Freigrenzen (z. B. bei Mini-Jobs) gibt, weiß ich leider auch nicht. Das zuständige Finanzamt kann da eventuell weiterhelfen.
seit 1.1.2012 ist der Verdienst (inkl. Minijob) während der Ausbildung für den Kindergeldbezug ohne Bedeutung. Dies gilt aber nur bei der Erstausbildung.
Die Steuerpflicht beginnt, wenn das Einkommen ca. 8000 Euro im Kalenderjahr übersteigt. Wenn der Minijob ohne Steuerkarte ist, wird dieser Verdienst nicht angerechnet.
Ggf. klären, ob man wirklich genügend Zeit für einen Minijob hat, ohne dass die Ausbildung leidet.
Die Übernahmechancen nach der Ausbildung, die Berufsschulzeugnisse, die Abschlussbeurteilung durch den Arbeitgeber und die Abschlussnote können für die späteren Verdienstchancen wichtig sein. Ggf. jetzt auf etwas Geld verzichten und dafür nach der Ausbildung einen höheren Verdienst.
Bei sehr gutem Abschluss gibt es teilweise Förderungen für kostenlose Weiterbildungen:
ob und was Du versteuern musst hängt dann vom gesamten Einkommen ab. Was Du auf jedenfall bezahlen musst, sind Sozialversicherungen.
Ob Dein Kindergeld an Dein Einkommen gekoppelt ist, weiß ich nicht. Da müsstest Du mal in den Bestimmungen nachlesen.
Viel Erfolg