Neben Elterngeld: Minijob oder auf Rechnung arbeiten?

Hallo!

man nehme an:

  • Vertrag beim Arbeitgeber wg. Projekt-Befristung 2014 ausgelaufen
  • man erhält Elterngeld bis 09/15
  • man hat Endes des Jahres evtl. Aussicht auf Betreuungsplatz
  • bis zum Erhalt eines Beutreuungsplatzes ( und damit der Möglichkeit, wieder in Teilzeit zu arbeiten) möchte der ehemalige Arbeitgeber einen für kleinere Aufträge,die von zu Hause zu erledigen sind, einsetzen

Frage: Was ist günstiger für einen Elterngeldenpfänger? Wenn man diese Aufträge über einen 450,-€ Job laufen lässt oder auf Rechnung (Gewerbeschein vorhanden)?

Dankeschön!:smile:

Hallo

Frage: Was ist günstiger für einen Elterngeldenpfänger? Wenn
man diese Aufträge über einen 450,-€ Job laufen lässt oder auf
Rechnung (Gewerbeschein vorhanden)?

Ein Selbstständiger muß mehr beglaubigte Nachweise als ein Gehaltsempfänger vorlegen. Außerdem ist dessen Bescheid vorläufig und wird erst nach dem Einreichen der Jahresbschlüsse abschließend berechnet.

Die Abrechnung über Minijob ist deutlich einfacher.
Achtung: 29 Stunden-Regel beachten!

MfG Frank

29 Stunden Regel?
Ich danke dir.

Was genau meinst du mit der 29 h Regel?

Ich danke dir.

Was genau meinst du mit der 29 h Regel?

Mann ließt zwar überall, dass maximal 30h/Woche gearbeitet werden dürfen, aber im Gesetz steht die Formulierung „weniger als 30 Wochenstunden“
Gibt man also 30 Stunden an, ist das eine Minute zu viel!

MfG Frank

Hallo,

Mann ließt zwar überall, dass maximal 30h/Woche gearbeitet werden dürfen, aber im Gesetz steht die Formulierung „weniger als 30 Wochenstunden“

In „meinem“ BEEG steht: 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt.
Und 30 h übersteigen 30h nicht.

Ansonsten ist die Frage, ob sich das über einen Minijob oder über Rechnung mehr lohnt wohl nur individuell zu beantworten. Da wäre also die Frage zu beantworten, welche Abgaben anfallen (die Pi mal Daumen 30% Pauschalabgaben zahlt der Auftraggeber ja nicht aus der Privatschatulle). Und dann noch die, was davon auf das Elterngeld angerechnet wird. Möglicherweise ist der Gestaltungsspielraum beim Rechnungsschreiben etwas größer.
Ganz vorne steht freilich die Frage, ob es überhaupt selbstständig wäre oder eben nichtselbstständig. Da hängt ja nicht davon ab, wie es finanziell am günstigsten wäre.

Grüße