Angenommen man hat ein 500 euro job (somit in gleitzone und krankensicherungspflichtig) darf man dann eine selbstständigkeit ausüben wie z.b. Büroservice ?
Ja,klar, warum nicht?
Hallo,
die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung ist möglich. Allerdings ist hier § 5 Abs. 5 SGB V zu beachten. Danach besteht neben einer hauptberuflichen selbständigen Tätigkeit keine Versicherungspflicht.
Offen ist dabei allerdings was als Hauptberuflichkeit gilt. Dies ist im Einzelfall zu prüfen z.B. über den Zeitaufwand was schwierig ist. Die Beschäftigung von Arbeitnehmern spricht dagegen stark für eine selbständige Hauptberuflichkeit.
Gruß Woko