Darf ein Behinderter einen nebenjob haben wenn er in einer Behinderten Werkstadt Arbeit
und nach § 12 sgb gefördert wird
welches SGB?
Hi,
ohne Kenntnis der Förderung: darf natürlich, nur könnte das Konsequenzen haben - z.B. Einkommensanrechnung.
Gruß
Ingo
SGBXII fällt, glaube ich, in den Bereich der Sozialhilfe???
WENN es so ist, dann darfst Du natürlich keinen Nebenjob annehmen.
und nach § 12 sgb gefördert wird
Welches SGB? Die Frage an den Arbeitgeber richten.