Hallo nochmal,
hab vergessen, die Frage in meinem vorherigen Artikel zu stellen:
Darf ich überhaupt ein Gewerbe anmelden, wenn ich noch knappe 3000 EURO an ESt.-Schulden, resultierend aus einem damals „pubertär“ angemeldeten Gewerbe, zu zahlen habe ??
Hab glaub ich mal gehört, das geht nicht, oder wie sieht das genau aus ?
Danke für Antworten aller Art, auch per mail…
Mfg Kristian
Hi Kristian,
ich versuch mal beide Anfragen zu beantworten.
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Da du noch Steuerschulden hast, kann dir das FA einen Strich durch die Rechnung machen. Hier greift §35 GewO. Ich würde aber mal nachfragen beim FA, wie das bei euch gehändelt wird.
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Ich würde es mal mit Schreibbüro versuchen. Bei Buchhaltung musst du extrem vorsichtig sein. Du darfst die laufenden Buchungen machen, aber keinerlei Abschlussbuchungen (USt.-Voranmeldung reicht schon).
Im Übrigen bin ich der Meinung (auch wenn du sie nicht gern hörst, vielleicht), dass du dir noch einiges an Wissen aneignen solltest, um dich selbständig zu machen. Ein guter Link hierzu
https://www.aus-fehlern-lernen.info/
Wäre das nicht auch was für die FAQ?
Viele liebe Grüße Gesine
Hallo Gesine und alle Anderen!!
Danke erstmal für die schnelle Antwort… Hab aber noch ne klitzekleine Frage dazu:
Zu 1:
Das werde ich direkt am Montag mal in Erfahrung bringen bei meinem FA.
Zu 2:
Also, die lfd. Buchungen darf ich machen, ok…
ich mache allerdings auch USt.-Voranmeldungen und ESt.-Erklärung…
Wenn ich das richtig verstanden hab, darf das nur keiner wissen, oder ??
Weil, unterschreiben muss den Jahresabschluss und die USt.-Erklärung ja sowieso der Firmeninhaber, und meines Wissens MUSS niemand einen Steuerberater o.ä. haben, sondern als Inhaber darf ich doch alles selbermachen (wenn ich es kann) ?!? Weil, verantworten muss der Inhaber das alles ja auch ALLEIN !!?
Mfg Kristian
PS: Dank an Gesine für den Link, hab da schon einiges Brauchbares gefunden. Ansonsten soll die Sache erstmal wirklich nur nebenbei laufen (max 1 Stunde am Tag), also mehr hobbymäßig…
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