Neben- o. hauptberufliche Selbständigkeit/Hausfrau

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Hallo Tin Tin,

leider ist mein Vater Rentner, also kommt Dein Vorschlag leider nicht zum Tragen. Aber vielen Dank, das Du geantwortet hast.

Weiss sonst niemand einen Rat?

Grüße
Jasmin

Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro. Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit. Nach der obigen Summe zahlst du den KK-Beitrag. Den noch notwendigen Lebensunterhalt erhältst du von deinem Vater. Den Erlös der Tätigkeit mußt du, wenn die Grenzen überschritten werden, versteuern. Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig). Stoße dich nicht am Begriff „nebenberufliche Tätigkeit“. Du machst dich selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.

Eine andere Möglichkeit wäre eine freiberufliche Tätigkeit, wobei auch die Künstlersozialkasse herangezogen werden kann. Eben günstige Beiträge bei voller Absicherung. Mach dich mal in der Richtung schlau, hier hört allerdings mein Wissen auf.

Gruß
André

Hallo,

-Hallo auch Dir und vielen Dank für Deine Antworten.:smile:

die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.

-Wie kommst Du auf diesen Beitrag? Das verstehe ich nicht, bisher wurde mir immer die Beitragsbemessungsgrenze für Selbständige für die Krankenkassenbeitragsermittlung bei ca. 1800 Euro vor Augen gehalten? Jede Krankenkasse sagte mir darunter gehe es nicht, wie kommst Du auf 800 Euro? Bitte erkläre mir das nochmal. Kann ich das denn als nebenberufliche Tätigkeit machen, obwohl ich „nur“ als Hauptberuf Hausfrau bin?

Nach der

obigen Summe zahlst du den KK-Beitrag. Den noch notwendigen
Lebensunterhalt erhältst du von deinem Vater. Den Erlös der
Tätigkeit mußt du, wenn die Grenzen überschritten werden,
versteuern. Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer
Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld
aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht
rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig).

  • wo bekomme ich hierzu noch mehr Infos? Also zu den Förderungen, hast Du eine Idee?

Stoße dich

nicht am Begriff „nebenberufliche Tätigkeit“. Du machst dich
selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.

—Kannst Du mir nochmal erklären, was Du damit meinst das ich bei der Krankenkasse so behandelt werde? Meinst Du als nebenberuflich Selbständige, das ich diesen Status bei der Krankenkasse habe? Oder was meinst Du?

Eine andere Möglichkeit wäre eine freiberufliche Tätigkeit,
wobei auch die Künstlersozialkasse herangezogen werden kann.
Eben günstige Beiträge bei voller Absicherung. Mach dich mal
in der Richtung schlau, hier hört allerdings mein Wissen auf.

—hab ich schon, es ist sehr schwer dort hineinzukommen, weil die Grenzen zwischen Kunst und Kunsthandwerk fliessend sind.

Gruß
André

Dir auch viele Grüße und ich hoffe ich höre nochmal von Dir:smile:

Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.

-Wie kommst Du auf diesen Beitrag?

Hier: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer
Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld
aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht
rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig).

  • wo bekomme ich hierzu noch mehr Infos? Also zu den
    Förderungen, hast Du eine Idee?

Hier: http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/…
Außerdem kannst du bei der örtlichen IHK nachfragen. Die haben da broschüren. Und den Antrag stellst du eh über die IHK, weil nur dort kostenlos.

Stoße dich
nicht am Begriff „nebenberufliche Tätigkeit“. Du machst dich
selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.

—Kannst Du mir nochmal erklären, was Du damit meinst das ich
bei der Krankenkasse so behandelt werde? Meinst Du als
nebenberuflich Selbständige, das ich diesen Status bei der
Krankenkasse habe?

Richtig. Der Status ist „nebenberuflich selbstständig“. Du mußt lediglich deinen Lebensunterhalt nachweisen, egal ob über „richtige“ Arbeit, oder Erbschaft oder Kredit vom Vater.

Gruß
André

Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.

-Wie kommst Du auf diesen Beitrag?

Hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

—danke hierfür. Meinst Du das gilt auch für unverheiratete Hausfrauen oder muss man zwingend verheiratet sein oder einen sonstigen Status innehaben um nebenberuflich selbständig zu sein?
Ich habe mal gehört, das dies nur für Verheiratete gilt.

Ich habe das hierzu gefunden:

"Beiträge für familienversicherte Mitglieder
Wer mit Ehepartner oder Eltern bei einer Krankenkasse kostenfrei mitversichert ist, darf mit einem Gewerbe höchstens 345,00 € pro Monat im Jahresdurchschnitt verdienen und darf dafür höchstens 18 Stunden pro Woche arbeiten. Der Gewinn wird von der KK regelmäßig abgefragt.
Wenn die genannten Grenzen überschritten werden, muss man sich selbst krankenversichern. Genaueres kann man bei der zuständigen KK erfahren.

Bei einem Gewerbegewinn über 345,00 €/Monat gehen Krankenkassen bei der Beitragsberechnung von einem Mindestgewinn von 1.811,25 €/Monat; aus. Entsprechend dem Beitragssatz ist dann der KK-Beitrag.
Wenn das Gewerbe aber nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht, kann beantragt werden, dass die KK dies feststellt. Das trifft z. B. bei einer Hausfrau zu, die nebenher ein kleines Gewerbe betreibt. Der KK-Beitrag wird dann auf einer Basis von 805,00 €/Monat berechnet."

-----hier bin ich mir unsicher, ob das nur für verheiratete Hausfrauen gilt?

-----Also meinst Du gibt es den Status nebenberuflich selbständig Tätige auch für Hausfrauen ohne „richtigen“ Beruf? Also ohne Hauptberuf und ohne Ehe?

Weiterhin gibt es auch Förderungen (Europäischer
Sozialfond), die nicht auf den Bezug von Arbeitslosengeld
aufbauen, jedoch ohne Rechtsanspruch gezahlt werden (nicht
rückzahlbar, aber in deinem Fall steuerpflichtig).

  • wo bekomme ich hierzu noch mehr Infos? Also zu den
    Förderungen, hast Du eine Idee?

Hier:
http://europa.eu.int/comm/employment_social/esf2000/…
Außerdem kannst du bei der örtlichen IHK nachfragen. Die haben
da broschüren. Und den Antrag stellst du eh über die IHK, weil
nur dort kostenlos.

------vielen Dank auch hierfür, ich habe alles unter Favoriten abgespeichert und werde mich informieren!

Stoße dich
nicht am Begriff „nebenberufliche Tätigkeit“. Du machst dich
selbstständig, nur bei der Krankenkasse wirst du so behandelt.

—Kannst Du mir nochmal erklären, was Du damit meinst das ich
bei der Krankenkasse so behandelt werde? Meinst Du als
nebenberuflich Selbständige, das ich diesen Status bei der
Krankenkasse habe?

Richtig. Der Status ist „nebenberuflich selbstständig“. Du
mußt lediglich deinen Lebensunterhalt nachweisen, egal ob über
„richtige“ Arbeit, oder Erbschaft oder Kredit vom Vater.

— Also wenn ich das Darlehen von meinem Vater nehme ca. 350 Euro, darf ich dann noch Geld aus selbständiger nebenberuflicher Arbeit verdienen bis 805 Euro und bin dann trotzdem relativ günstig freiwillig versichert?
Meinst Du das geht wirklich?
Das wäre zu schön um wahr zu sein.

Gruß
André

Hallo,

die Beitragsbemessungsgrenze liegt bei ca. 800 Euro.
Zugrundegelegt wird eine nebenberufliche Tätigkeit.

-Wie kommst Du auf diesen Beitrag?

Hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

—danke hierfür. Meinst Du das gilt auch für unverheiratete
Hausfrauen oder muss man zwingend verheiratet sein oder einen
sonstigen Status innehaben um nebenberuflich selbständig zu
sein?

Ich habe mal deinen Text versucht zu begreifen (also das der KK). Wenn du als verheiratetes Menschlein ein Nebengewerbe hast, so ist bei 345 Euro Gewinn Schluß. Vorausgesetzt ist eben eine Mitversicherung durch den Ehepartner. Bei Unverheirateten gibt es keine Mitversicherung des Partners. Somit kann nach Prüfung die KK den Satz auf 805 Euro festlegen. Sicherheitshalber würde ich aber bei der KK nachfragen.

-----Also meinst Du gibt es den Status nebenberuflich
selbständig Tätige auch für Hausfrauen ohne „richtigen“ Beruf?
Also ohne Hauptberuf und ohne Ehe?

Ich würde ja sagen. Allerdings mußt du ja von irgendwas leben. Und das will die KK mit Sicherheit wissen.

— Also wenn ich das Darlehen von meinem Vater nehme ca. 350
Euro, darf ich dann noch Geld aus selbständiger
nebenberuflicher Arbeit verdienen bis 805 Euro und bin dann
trotzdem relativ günstig freiwillig versichert?
Meinst Du das geht wirklich?
Das wäre zu schön um wahr zu sein.

So hat mir es die Krankenkasse vor ein paar Wochen mal erklärt. Ruf doch einfach mal an und frag denen Löcher in den Bauch. Entscheidend wird sein, woher dein Geld zum Leben kommt. Der Status nebenberuflich ist nicht an eine Tätigkeit gebunden, so die KK. Auch weil eigentlich niemand mit 805 Euro so richtig sein Leben fristen kann (Miete, Futter, Auto etc.) wird mit diesem geringen Gewinn keine vollwertige Selbstständigkeit unterstellt. Womit wir beim nächsten Punkt wären. Wenn das Finanzamt mal bei Gelegenheit fragen sollte, so könnten die Beamten für dieses Kleingewerbe Liebhaberei unterstellen (also Hobby als Gewerbe getarnt, salopp gesagt). Damit würde das Gewerbe zwangsweise beendet. Das Finanzamt geht von einer Gewinnerzielungsabsicht aus, die letztendlich in absehbarer Zeit das Leben sichern soll. Und das ist dieses Minigewerbe nun mal nicht.

Gruß
André

Hallo,

>>>>>vielen Dank für Deine Mühen und Antworten:smile:

Ich habe mal deinen Text versucht zu begreifen (also das der
KK). Wenn du als verheiratetes Menschlein ein Nebengewerbe
hast, so ist bei 345 Euro Gewinn Schluß. Vorausgesetzt ist
eben eine Mitversicherung durch den Ehepartner. Bei
Unverheirateten gibt es keine Mitversicherung des Partners.
Somit kann nach Prüfung die KK den Satz auf 805 Euro
festlegen. Sicherheitshalber würde ich aber bei der KK
nachfragen.

>>>>>Das mache ich auf jeden Fall, ich fürchte nur, das ich wieder unkompetente Antworten erhalten werde, das niemand was genaues weiss, bzw. das ich abgespeist werde mit den Worten,

"weil Sie nicht verheiratet sind und „Nur-Hausfrau“ geht das nicht mit der nebenberuflichen Selbständigkeit!

aber das wäre ja total unfair, wenn ich als Unverheiratete nur deswegen nicht nebenberuflich selbstständig sein kann, nur weil ich eben nicht verheiratet wäre!

Mal angenommen ich wäre verheiratet mit meinem Freund, da er Student ist und selber nichts verdient könnt ich doch eh wieder nicht bei ihm familienversichert sein oder? Also müßte ich mich doch wieder freiwillig versichern.

Ausserdem mal angenommen ich würde mit der Nebenberuflichkeit mehr als 345 Euro verdienen und ich wäre familienversichert und mein Freund der ja dann mein Mann wäre würde verdienen, dann würde ich auch wieder aus der Familienversicherung rausfallen, und müßte mich selber freiwillig versichern etc., dann wäre ich ja wieder an der gleichen Stelle wie jetzt, nur das ich dann verheiratet wäre, verstehst Du? Ich hoff ich drück mich einigermaßen verständlich aus! Das wäre ja totaler Humbug!

So hat mir es die Krankenkasse vor ein paar Wochen mal
erklärt. Ruf doch einfach mal an und frag denen Löcher in den
Bauch.

>>das werde ich machen!!! Und dann auch hier berichten!!! Da bin ich ja mal gespannt!

Entscheidend wird sein, woher dein Geld zum Leben

kommt.

>>>was meinst Du ? Meinst Du es scheitert daran das ich nur Unterhalt bekomme??? Oder wieso?

Der Status nebenberuflich ist nicht an eine Tätigkeit

gebunden, so die KK. Auch weil eigentlich niemand mit 805 Euro
so richtig sein Leben fristen kann (Miete, Futter, Auto etc.)

>>>> hier muss ich mal wiedersprechen, ich „friste“ mein Leben sogar nur mit ca. 380 Euro im Monat!!! Das geht sogar auch, ich bin sehr bescheiden und lebe halt sehr genügsam. :smile:

wird mit diesem geringen Gewinn keine vollwertige
Selbstständigkeit unterstellt. Womit wir beim nächsten Punkt
wären. Wenn das Finanzamt mal bei Gelegenheit fragen sollte,
so könnten die Beamten für dieses Kleingewerbe Liebhaberei
unterstellen (also Hobby als Gewerbe getarnt, salopp gesagt).
Damit würde das Gewerbe zwangsweise beendet. Das Finanzamt
geht von einer Gewinnerzielungsabsicht aus, die letztendlich
in absehbarer Zeit das Leben sichern soll. Und das ist dieses
Minigewerbe nun mal nicht.

>>>>> was ist denn wenn das Finanzamt Liebhaberei unterstellt? Was macht mann denn dann wenn man trotzdem im Monat vielleicht 200- 300 Euro mit seiner „Liebhaberei“ einnimmt? Das muss man doch auch irgendwie versteuern um alles legal zu machen, oder wie läuft das denn dann?
Da sagt doch das Finanzamt auch nicht, achh die verdient ja nur 200 Euro mit ihrer nebenberuflichen Selbständikeit, das ist ja nur Hobby / Liebhaberei. Also das versteh ich nicht. Für mich ist das irgendwie paradox.

>>> Ich hoffe ich hab nicht zu wirr geschrieben, viele liebe Grüße
Jasmin