Neben Vollzeitjob als IT-Helfer arbeiten. Was gilt es zu beachten?

Ich befinde mich derzeit in einer unbefristeten kaufmännischen Festanstellung in Vollzeit. Nun möchte ich für eine andere Firma kleine EDV-Tätigkeiten erledigen. Das OK vom Arbeitgeber habe ich. Wie gehe ich nun vor? Der Verdienst wird nach Bedarf sein und max. bei 2500,- Euro im Monat liegen. Angestellt werde ich in der Firma (Kleinbetrieb mi 3 Mitarbeitern) nicht, deshalb muss nun eine Lösung her damit ich schnellstmöglich helfen kann.
Wie gehe ich am besten vor und was ist mit…

  • Qualifikation ohne Nachweise (hebe keine relevante Ausbildung etc. als IT-Berater o.ä.)
  • Aktuell nur ein Auftraggeber? (Stichwort Scheinselbstständigkeit – Was tun?)
  • Muss ich ein Gewerbe anmelden um Rechnungen schreiben zu können oder was gibt es für Alternativen?
  • Muss ich dann IHK Mitglied sein? (Ich kalkuliere von einem Bruttoverdienst von ca. 800,- Euro bis max. 3.000,- Euro pro Jahr)
  • Sollte ich eine Versicherung abschließen, falls ich etwas kaputt mache (Haftpflicht o.ä.)?
  • Was muss ich sonst noch beachten?

EDV-Dienstleistungen (ich vermute Wartung, Service, Anwendersupport, also keine Ingenieurähnliche Tätigkeit) sind gewerblich. Eine Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde sowie eine Mitteilung an das Finanzamt sollten erfolgen. Rechnungen können mit oder - bei den genannten Beträgen aufgrund der Kleinunternehmerregelung - ohne Umsatzsteuer geschrieben werden. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer würde ich im Rahmen der Anmeldung beim Finanzamt gleich mitbeantragen, dann hast du sie, falls du sie irgendwann mal brauchst.

Scheinselbständigkeit? Könnte sein muss aber nicht sein. Um das zu beurteilen weiß man zu wenig.

Die IHK lässt dich normalerweise ersteinmal in Ruhe, wenn du dich nicht in das Handelsregister eintragen lässt.

Versicherung? Ich glaube kaum, dass du eine erschwingliche Versicherung findest, die deine gewerblichen Risiken absichert. Also lieber ein paar Prozent von jedem verdienten Euro zurücklegen, falls es zu einem Haftungsfall kommt.

Nö, machen sie nicht. Mit der Anmeldung des Gewerbes geht automatisch eine Meldung an die IHK, entweder vom Gewerbeamt oder auch vom Finanzamt. Gibt irgendwo in der AO einen Paragraphen, der es erlaubt. Für die ersten zwei Jahre des Gewerbes gilt z.B. bei der IHK Osnabrück ein Freibetrag von 25.000 € Gewinn.

Soon

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Mit einer „üblichen“ Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kommt man da schon ziemlich weit.

Schöne Grüße

MM