Neben Webshop EDV-Dienstleistungen anbieten

Hallo,

momentan führe ich einen Webshop (Kleinunternehmer mit Eintrag ins Handelsregister), über den ich Nahrungsergänzungsmittel verkaufe. Jetzt möchte ich allerdings auch EDV-Dienstleistungen wie zb Systemadministration, PC-Problemhilfe für Privatleute, etc gewerblich durchführen dürfen. Benötige ich hierzu ein zweites Gewerbe oder genügt es, den Tätigkeitsbereich im Gewerbeschein erweitern zu lassen?

Hallo.

Benötige ich hierzu ein zweites Gewerbe oder genügt
es, den Tätigkeitsbereich im Gewerbeschein erweitern zu
lassen?

Ein zweites Gewerbe wird nicht nötig sein. Du solltest allerdings darauf achten, dass Du, zumindest offiziell, nur solche Dienstleistungen anbietest, die nicht dem Meisterzwang unterliegen. Zum Beispiel für die Einrichtung von Netzwerken ist/war (ich bin da nicht ganz auf dem Laufenden) ein Meisterbrief Elektro erforderlich. Das Thema ‚Meisterzwang‘ befindet sich allerdings seit einiger Zeit in der öffentlichen Diskussion, und an der einen oder anderen Stelle hat sich auch schon etwas getan hinsichtlich Lockerung. Also den Punkt würde ich jedenfalls nicht ungeprüft lassen …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo,

momentan führe ich einen Webshop (Kleinunternehmer mit Eintrag
ins Handelsregister), über den ich Nahrungsergänzungsmittel
verkaufe.

Habe ich richtig gelesen, dass Sie Ihren Webshop ins Handelsregister eintragen liessen?
Dann fuehren Sie die Rechtsform e.K. und muessen auch doppelte Buchfuehrung machen.
Ausserdem muesste Ihnen klar sein, dass jede Aenderung des Geschaeftsinhalt auch einer Aenderung des Handelsregistereintrags bedarf.

Gruss, IP

Hi Ina,

Ausserdem muesste Ihnen klar sein, dass jede Aenderung des
Geschaeftsinhalt auch einer Aenderung des
Handelsregistereintrags bedarf.

Das ist mir zu pauschal ausgedrückt. Solange es sich um einen geringen Teil des Umsatzes handelt, kräht kein Hahn danach.
In der Anfangszeit eines neuen Geschäftszweiges ist das IMHO unkritisch.

mfg Ulrich