Nehmen wir mal an, ein ehemaliger Freund wohnt nun in eurer Wohnung und ihr lebt im Ausland.
Er bräuchte nur für die Energierkosten aufkommen, aber auch das paßt ihm nicht.
Nun will er eine Energiekostenabrechnung (Nebenkostenrechnung) mit Belegen, was eigentlich kein Probelm ist, außer, daß er euch plötzlich nicht mehr traut. Also, nun wäre er damit ein ehemaliger Freund.
Nun die Frage, reichen Fotokopien aus oder müßte man die Originalrechnungen aus dem Ausland mitschleppen?
fragt Calima