Nebenabrechnung

Nehmen wir mal an, ein ehemaliger Freund wohnt nun in eurer Wohnung und ihr lebt im Ausland.
Er bräuchte nur für die Energierkosten aufkommen, aber auch das paßt ihm nicht.
Nun will er eine Energiekostenabrechnung (Nebenkostenrechnung) mit Belegen, was eigentlich kein Probelm ist, außer, daß er euch plötzlich nicht mehr traut. Also, nun wäre er damit ein ehemaliger Freund.

Nun die Frage, reichen Fotokopien aus oder müßte man die Originalrechnungen aus dem Ausland mitschleppen?

fragt Calima

Hallo !

Unabhängig vom geschilderten Fall kann man in die Originalunterlagen beim vermieter/Verwalter Einsicht nehmen,allerdings in dessen Büro und zu dessen Bürozeiten.
Und ob das Büro vor Ort ist spielt keine Rolle.
Sonst müssen eben die Kopien genügen,wenn man denen nicht traut,dann muß man sich eben selbst kümmern und sie vor Ort einsehen.

Originalrechnungen werden nie verschickt,man darf sie nur einsehen.

MfG
duck313