Nebenabrede beim Immobilienkaufvertrag

ich verkaufte mein Haus zu einen Preis von 300.000,- €. Der Käufer hatte nur 200.000,- € zur Verfügung bzw. seine Bank finanzierte nicht mehr. Also haben wir einen Zusatzvertrag geschlossen, daß nach Verbriefung der 200.000,- € die restlichen 100.000,- € beim Notar „nachverbrieft“ werden und eine "Ratenzahlung von jährlich 10.000,- € vereinbart werden.
Jetzt sagt der Käufer nach den 1. Notartermin, daß er den Zusatzvertrag über die restlichen 100.000,- € (also Nebenabrede) nie unterschrieben hat und wenn ja, dann hätte ich ihn den Vertrag „untergeschoben“ !!!
Ich bin immer noch als Eigentümer eingetragen, da der Notar die Eigentumsumschreibung nocht nicht eingeleitet hat. Was kann ich tun…evtl. ein „forensisches Gutachten“ erstellen lassen, daß ihn die Unterschrift nachgewiesen wird ???

Du hast also einen Notariellen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung für 200.000€, vermutlich mit der Klausel, dass keine weiteren Nebenabreden getroffen wurden.

Damit hat der Käufer das Haus für 200.000€ rechtmäßig gekauft, der Notar wird (vermutlich entsprechend der Vertraglichen Formulierung nach Nachweis der Zahlung) die Umschreibungen voranlassen.

Der zweite Vertrag über 100 weiter Tausend Euro ist dann sicherlich nicht beim Notar verfasst. Was der Enthält, was er bewirkt, kann nur der Text und dessen Interpretation hergeben. Er dürfte aber vermutlich nicht den Hauskauf berühren.

zum Anwalt. Vielleicht kann der noch was retten.

Selbst wenn, wäre der schon mal wegen § 134 BGB nichtig.

4 Like

Hallo,
Du hast einen Kaufvertrag über 300.000 EUR, oder? Also ist der Kaufpreis ncht vollständig gezahlt worden. die „Verbriefung“ - ich nehme an, damit ist die Eintragung einer Grundschuld gemeint - ist dafür völlig unerheblich, da vermutlich eine Voraussetzung für die Leistung der Zahlung der Bank an den Verkäufer. Der hat damit nichts zu tun. Du kannst einfach auf vollständiger Erfüllung des Vertrages (in Deinem Fall die Kaufpreiszahlung) bestehen. Tritt die nicht ein, hat man als Verkäufer die vertragstypischen Rechte (Nacherfüllung, Verzugszinsen, Rücktritt, Schadenersatz). Ist bereits abzusehen, dass kein Geld fließt, sollte man auch nicht unbedingt auf Nacherfüllung bestehen…

Der nachträglich geschlossene Vertrag ist offenbar nichts anderes als eine Vereinbarung über eine abweichende Zahlungsklausel. Ist der angeblich nicht da, wurde die auch nie geändert! Angesichts der Folgen und der Höhe der offenen Zahlungen ist eine Erstberatung beim Anwalt oder ggf. noch beim beurkundenden Notar zu empfehlen!

Gruß vom
Schnabel

und das macht dich nicht stutzig?

die bank traut dem käufer nicht zu, das ganze zu bezahlen. aber du weißt es natürlich besser. du brauchst keine schufa, du brauchst keine prüfung, du vertraust jedem. wegen seine blauen augen. wo soll denn der käufer wohl 10.000€ pro jahr hernehmen, wenn er schon kredit und zinsen an die bank abdrücken muss?

gier frisst hirn, kann man da nur sagen. und nun ist plötzlich der käufer doch nicht mehr so zuverlässig wie du dir gedacht hast. wenig überraschend, kann ich da nur sagen. selber schuld, das wird dich einiges an lehrgeld kosten. wieviel genau kann dir natürlich ein anwalt sagen. aber der kostet ja was, also fragt man lieber in einem anonymen inzternetforum nach, die wissen ja sicher genauso gut bescheid und denen kann man genauso sicher vertrauen wie dem käufer, nicht wahr?

meine güte, leute gibts, die lernen gar nichts dazu…
##ab zum anwalt!! worauf wartest du denn noch? du kannst nicht mal die tatsachen komplett schildern, aber 300.000€ kannst du natürlich jederzeit ohne jeglichen beistand verwalten, ganz sicher…

Zusatzfrage: Die Bank des Kunden nicht verunsichern, … geschenkt. Aber wie wolltet Ihr das mit der Grunderwerbssteuer und den Notarkosten handhaben?

Normalerweise müsste der komplette Kaufvertrag „nichtig“ sein oder ??

Danke !!!

nein, er hat einen notariellen Kaufvertrag über 200k

Hallo,
der Rat -sofort zum Anwalt- ist der beste.
Und vorher noch zum Notar. Der kennt Dich, hat moeglicherweise schnell einen Termin frei. Der Notar ist zum Beraten von Kaeufer und Verkaeufer verpflichtet, er kennt den Vorgang / Kaufvertrag und alle Rechte. Er ist Anwalt (ausgebildeter) und kennt seinen Lieblingsanwalt, den er Dir schnell empfehlen kann. Vielleicht kann er etwas stoppen, und einer anschliessenden Diskussion zufuehren. Es geht um Stunden.
Gruss Helmut

gelesen:
evtl. ein „forensicheres“ Gutachten erstellen lassen

Heißt der Film „Der betrogene Betrüger“?

Hier treffen zwei Sachen zu:

  1. der Vertrag über 200 TEUR ist von beiden Seiten nicht gewollt.
  2. der Vertrag über 300 TEUR ist nicht formgerecht abgeschlossen.

somit existiert nichts - kein Vertrag oder so.
Das Problem dürfte die Beweislast vor Gericht sein - und ob Schadensersatzpflichten aus vorvertraglicher Verletzung bestehen…

Frag einen Anwalt.

Entweder um Abbitte zu leisten, wenn der Notar ebenfalls Opfer des UP ist (vorenthaltene Gebühren).
Oder um Spuren zu verwischen (falls der Notar mit dem UP unter einer Decke steckt).

warum sollte er, wenn er über 200.000 und beim notar abgeschlossen wurde und der zweite vertrag darin gar nicht erwähnt ist?

sicher?

1 Like

Wenn das so wäre, wäre der Kaufvertrag nach §134 BGB unwirksam und er ein Fall für den ehemaligen „Hallenwart“ von Uli Hoeneß. Darauf lässt sich aber aus keiner seiner Äußerungen schließen.

so? du weißt also, was in den beiden verträgen steht? und der verkäufer kann das auch beweisen?

Nö, ich weiss das, was er hier schreibt. Im ersten Absatz steht „300.000“. Eure Science Fiction ist echt nett, aber nicht hilfreich. Ein vorsätzlich zum Zwecke der Steuerhinterziehung falsch beurkundeter Vertrag fällt unter den §134 BGB, einer mit zwei Zahlungszielen, von denen eines nicht bedient wird, nicht. Dazu muss ich nicht wissen, was drin steht!

offensichtlich nicht. denn wenn es diesen:

vertrag gäbe, hätte er gar nicht erst fragen müssen.

nunja. wir werden wohl nie erfahren, wie es ausgegangen ist.