Bin hier neu und freue mich schon auf rege Diskussionen und hoffentlich viel Wissenswertes von euch!
Ich bin normal berufstätig, kaufmännische Angestellte im Einzelhandel, etwas über eine 40-Stunden-Woche und möchte gerne nebenbei noch ein kleines Geschäftchen* führen, und zwar im schriftstellerischen Bereich. Da ich die 17.500 und 50.000 Euro Umsatzmarke mit meinem Vorhaben nicht knacken werde, um zum Kleingewerbe gezählt zu werden, zumindest in den ersten Jahren nicht ( ) würde ich dementsprechend im freiberuflichen Feld aktiv sein, wie ich das alles bisher richtig verstanden habe, oder?
Wenn ich also als Freiberuflerin eingestuft würde (trotz Festanstellung gäbe es da keine Probleme oder? Seitens der Ämter und Co.?) und mich entscheide so ein Geschäft zu führen, WO führt mich der erste Weg hin, wo muss ich als ALLERERSTES hin? Einfach zum Finanzamt, mich dort anmelden, meine Homepage anmelden, etc??? Wie gehe ich ganz am Anfang vor? Wo muss ich hin, wo muss ich ganz und gar nicht hin?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand diese Anfangsschritte vom Entschluss bis hin zur vollendeten Anmeldung erklären könnte, da man leider im Netz nur Bruchstückchen findet.
Dann habt ihr Lieben noch einen schönen Abend und liebe Grüße, Resi
du gehst einfach zum finanzamt und teilst denen mit, daß du beabsichtigst, aus schriftstellerischer tätigkeit geringe einkünfte zu erzielen. du bekommst eine steuernummer und mußt in zukunft jedes jahr eine steuererklärung abgeben. für deine textlichen aufträge schreibst du fürderhin rechnungen, auf denen diese steuernummer aufgeführt ist und 7% mwst - falls du dich für die regelung mit mwst entschieden hast. sonst ohne. das ist eigentlich alles.
AAAABER: ich weiß nicht genau, was du mit schriftstellerischer tätigkeit meinst. ich nehme mal an, daß das, was du „geschäftchen“ nennst, nicht wirklich ein nebenberuf, sondern eher ein hobby ist (auch wenn es manchmal geld dafür gibt). andernfalls müßtest du deinen arbeitgeber sogar um erlaubnis fragen, je nach dem, was in deinem arbeitsvertrag steht. wenn du einkünfte über 3900 € im jahr damit erzielst, bist du verpflichtet, beiträge in die künstlersozialkasse zu zahlen. das ist aber dein schade nicht, denn diese beiträge werden für deine kranken-, renten- und pflegeversicherung verwendet.
vielleicht erklärst du doch mal besser, was du genau vorhast, gern auch per mail ([email protected]).
Vielen lieben Dank für die Info, ich werde dann mal weiter recherchieren und bei Bedarf noch mal auf euch zurückkommen. Schönen Abend wünsche ich euch!
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