Hallo,
ich kenne leider die Gewerbeordnung in Österreich nicht, ich gehe aber mal davon aus, dass diese nicht deutlich von der in D abweichen wird, dann ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt nötig, womit dann auch die übergeordneten Behörden, Finanzamt, Sozialkassen etc. informiert werden und von Ihnen ebenfalls eine An/bzw. Ummeldung abverlangen werden. Wenn Sie das nebenher ausführen haben Sie dann jährlich, je nach Status des gegründeten Betriebes, die Pflicht zur Bilanzierung, der Gewinn wird nach der Bilanz oder Überschußrechnung fest gelegt, allerdings wird Sie die Finanzbehörde vorab bereits quartalsmäßig zur Abführung eines Teils des Gewinns veranlagen, diesen also wirklich bei der Anfrage, nach dem zu erwartenden Gewinn anmelden. Sinn macht es aber immer vorher einen Steuerberater zu konsultieren, diesen benötigen Sie auch für die Umsatzsteuermeldungen etc., wenn Sie da bislang nichts mit zu tun hatten. Dieser wird Ihnen dann auch entsprechend Ratschläge zur Installation des Betriebes geben.
Natürlich können Sie auch Fahrzeuge aus D importieren, um Ihnen aber den Vorteil zu lassen, sollten Sie darauf achten, dass diese Fahrzeuge netto, sprich ohne Steuer verkauft werden, da in Ö erneut die üblichen Steuern Nova und Ust. aufgerechnet werden, bei Fahrzeugen, in denen Umsatzsteuer enthalten ist, lässt sich diese nicht mehr heraus rechnen.
Für den Import benötigen Sie eine Umsatzsteuer Identnummer (VAT/ID), diese bekommen Sie beim Bundesamt zugeteilt, nachdem Sie das Gewerbe angemeldet haben, aber nur auf Antrag.
Die Abwicklung der Zollvorgänge läuft auch in Österreich nur noch online ab, auch hierzu bitte vorher den Steuerberater konsultieren, da jede Meldung an Fristen gebunden ist.
Grüße
Al