Ich bin arbeitslos und meine Frage ist:
Ich möchte mich gerne (neben meiner arbeitslosigkeit) selbstständig machen. Man darf ja schließlich 165 Euro dazu verdienen. Nur wie sieht es mit den „Abgaben“ aus? Muss ich mich z.B. krankenversichern oder läuft das weiterhin über das Arbeitsamt?? Wenn man „vollselbstständig“ ist, dann ist ja klar das man Krankenversicherung, Rentenvers. usw. selber tragen muss, aber wie ist es bei „Teilselbstständigkeit“??-und wenn man dann noch arbeitslos ist??
Vielen Dank für deine schnelle Hilfe/Antwort!
Die Seite ist sehr informativ. Nur hilft sie mir leider nicht weiter!
Ich möchte ja kein Überbrückungsgeld oder Ich-AG. Ich beziehe Arbeitslosengeld und möchte nur nebenbei (bis 15 Stunden, 165 Euro Grenze darf ja nicht überschritten werden)selbstständig sein (fange also jetzt erst damit an)Ich denke auch nicht das ich die 15 Stunden Grenze überschreiten werde und wenn doch könnte ich ja immer noch eine Ich-AG machen.
Nur meine Frage ist ja, man muss ja als Selbstständiger Sozialabgaben leisten wie Rentenvers., Krankenvers. ect. und das Finanzamt will ja bestimmt auch noch Geld sehen. Nur wäre halt für mich interessant zu wissen ob das für mich auch gilt, weil ich es ja nur „Teilzeit“ ausübe und zusätzlich noch ARBEITSLOS bin. Wenn es so wäre, dann würde es sich ja nicht „lohnen“ (Man darf ja vom AA her nur 165 Euro verdienen und dann noch Steuern ect. davon bezahlen???) Hab schon gegoogelt, aber leider nix gefunden dazu!..
doch, die Antwort hilft dir weiter. Denn sie beantwortet deine Frage:smile:.
Arbeitslos udn selbstständig geht mit Einschränkungen:
Du darfst nicht mehr als 15 Stunden die Woche arbeiten (musst also dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen.)
Bis 165 Euro darfst du dazu verdienen.
Wenn’s mehr ist, bekommst du enstprechend weniger ALG I.
Wenn du arbeitslos bleibst, bist du selbstverständlich über dein ALG I weiter versichert. Eine Steuererklärung bzw. Einnahme-ÜberschussRechnung wirst du wahrscheinlich als Selbstständige schon machen müssen (am besten beim Finanzamt nachfragen), aber ziemlich sicher wirst du keine Steuern zahlen müssen, einfach, wiel du so wenig verdienst. Wie gesagt. Da würde ich zur Sicherhheit beim FA nachfragen. Meine Erfahrungen sind da sehr positiv was Antworten und Hilfe angeht.
Das mit den nicht mehr als 15 Stunden/Woche und nicht mehr als 165 Euro verdienen wusste ich schon…
Es ging mir ja nur um die Abgaben! Aber jetzt weiß ich ja Bescheid Dann bin ich ja mal gespannt ob alle Finanzämter so nett und „hilfsbereit“ sind
Ich bin arbeitslos und meine Frage ist:
Ich möchte mich gerne (neben meiner arbeitslosigkeit)
selbstständig machen. Man darf ja schließlich 165 Euro dazu
verdienen.
165 € dazu verdienen, bezieht sich auf den Gewinn - von den Einnahmen kannst eine Selbständige die Betriebsausgaben abziehen
mich z.B. krankenversichern oder läuft das weiterhin über das
Arbeitsamt??
Die KV bezahlt, sofern man nur unter 15 Std./Woche arbeitet, die Arbeitsagentur.
klar das man Krankenversicherung, Rentenvers.
Bei der Rentenversicherung kommt es darauf an, ob eine versicherungspflichtige selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Wenn ja, ob der Gewinn im Jahr über 4.800 € ist - dann müßte zusätzlich noch in die gesetzliche Rentnversicherung eingezahlt werden, mind. 78 €/Monat.
Wegen Finanzamt: Arbeitslosengeld 1 unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. Alg 1 und Gewinn werden zusammengerechnet, daraus ergibt sich dann der Prozentsatz zu dem der Gewinn (nicht jedoch das ALG 1) besteuert wird.