Nebenbei selbständig und Midijob - KK?

Hallo zusammen,

Archiv habe ich durchsucht, die Antwort so aber nicht gefunden.

Hoffentlich kann einer von euch bei folgender Frage helfen:

Ein junger Mann ist gerade mit dem Studium fertig und war bis dato als Student bei der gesetzlichen Krankenkasse.

Nun hat er aber nicht direkt einen richtigen Job gefunden und arbeitet daher für 450€ sozialversicherungspflichtig in einer Anstellung und macht sich nebenbei selbständig (Gewinn bisher: 0€).

Die KK gibt ihm keine genauen Auskünfte dazu, deswegen würde er gerne wissen, ab wann er mit der KK ein Problem bekommen könnte bezüglich der Selbständigkeit:

wenn er mehr als die 450€ verdient und damit sein Haupteinkommen nicht mehr aus dem Job besteht? Und wenn ja- wenn das einmalig passiert oder wird das auf das Jahr gerechnet?

Oder wenn er mehr als 350€ verdient dabei, so wie bei der Familienversicherung?

Oder ist das gar von der Stundenzahl abhängig?

Ab wann kann man als nicht mehr über den 450€-Job versichert sein wenn man nebenbei selbständig ist?

Vielen lieben Dank,

yummi

Archiv habe ich durchsucht, die Antwort so aber nicht gefunden.

Müßte aber drinstehen, denn diese Fragestellung hatten wir schon mehrfach.

Ab wann kann man als nicht mehr über den 450€-Job versichert
sein wenn man nebenbei selbständig ist?

Es wird nötig sein, bei der KK den sozialversicherungsrechtlichen Status prüfen zu lassen. Dann, und nur dann, bekommt man eine verbindliche Aussage.

Hallo,

eine hauptberufliche Selbständigkeit verdrängt die KV-Versicherungspflicht als Arbeitnehmer. Dies gilt allerdings nur für die KV und PflV, nicht aber für die RV und Alv. Hier besteht trotz Selbständigkeit die Versicherungspflicht als Arbeitnehmer weiter.
Wie der Begriff der „hauptberuflichen Selbständigkeit“ ausgelegt wird, kann man hier nachlesen:
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Begriff_d…

Gruß Woko

super, danke!!

Wie der Begriff der „hauptberuflichen Selbständigkeit“
ausgelegt wird, …

… entscheidet die Krankenkasse !