Hallo Gerda77,
danke für Deine Antwort.
Ich führe ein Fahrtenbuch. Nehmen wir aber der einfach halber nur folgende Daten:
Gesamtleistung:
16 000 km davon
7000 km Fahrten zwischen Wohnung und Angestellten Arbeitsplatz
4000 km Privatfahrten
0 km Fahrten zwischen Wohnung und meinem Büro wo ich Selbstständig arbeite (Homeoffice)
5000 km Geschäftsfahrten zu Kunden (Selbstständigkeit)
Nach meiner Kenntnis muss wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % Geschäftlich genutzt wird, dieses ins Notwendige Betriebsvermögen.
Wenn ich nun annehme das die Fahrten zwischen Wohnung und Angestellten Arbeitsplatz als Privat gelten ergibt sich:
7000 km W -> A + 4000 km Privat = 11 000km
Geschäftliche Fahrten sind 5000 km, also ist die Geschäftliche Nutzung des PKWs unter 50% = PKW -> Privatvermögen.
Nun habe ich aber an einigen Stellen im Internet gelesen, das die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu den Geschäftlichen Fahrten gehören.
Diese Bezogen sich aber natürlich auf Voll-Selbstständige.
Das ergebe bei mir: 7000 km W -> A + 5000 km Geschäftlich = 12 000 km, also über 50% Geschäftliche Nutzung -> Notwendiges Betriebsvermögen.
Was haben aber die Fahrten zwischen meiner Wohnung und dem Angestellten Arbeitsplatz mit meiner Selbstständigkeit zu tun?
Nach meiner Logik müssten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (Angestellter) zu den Privatfahrten zugeordnet werden.
Ich möchte meinen PKW eigentlich nicht ins Betriebs vermögen aufnehmen. Deswegen die Frage.
viele Grüße
charly