Nebenbei selbstständig, Fahrten Wohnung - Arbeitsp

Hallo,

ich bin nebenbei Selbstständig.
Ich habe einen PKW im Privatbesitz und fahre damit täglich zu meiner nichtselbstständigem Arbeitsplatz und wieder Nachhause (15km x2).
Mein Büro für meine Selbstständigkeit habe ich zuhause (0km)

Zählen beim bestimmten ob ich den PKW ins notwendige Betriebsvermögen tun muss die Fahrten zwischen meiner nichtselbstständigen(!) „Arbeit und der Wohnung“ zu Betrieblichen Fahrten oder zu Privaten fahrten?

Ich denke zu den Privaten, da diese Fahrten ja nichts mit meiner Selbstständigkeit zu tun haben.
Weiß es zufällig einer sicher?
Danke schon mal im vorraus und
viele Grüße
charly

Hallo Charly,

die Fahrten zu deiner nichtselbtständigen Arbeit kannst du im Lohnsteuerjahresausgleich im Bogen N (Werbungkosten) eintragen und bekommst dadurch eine Steuerminderung.
Dein Auto kannst Du nicht in deine Selbständige Arbeit aufnehmen, wenn du dafür keinen Grund hast( z. B. Kundenbesuche usw.)Wenn Du vorweisen kannst, dass Du für die selbstständige Arbeit dein Auto braucht kannst du es aufnehmen in deinen Betrieb. Du brauchst dann aber auch einen entsprechenden Umsatz, damit das Finanzamt davon überzeugt ist das es auch gewerblich genutzt wird. Ansonsten musst du ein Fahrtenbuch schreiben.

Gruß Gerda77

Hallo Gerda77,

danke für Deine Antwort.

Ich führe ein Fahrtenbuch. Nehmen wir aber der einfach halber nur folgende Daten:

Gesamtleistung:
16 000 km davon
7000 km Fahrten zwischen Wohnung und Angestellten Arbeitsplatz
4000 km Privatfahrten

0 km Fahrten zwischen Wohnung und meinem Büro wo ich Selbstständig arbeite (Homeoffice)
5000 km Geschäftsfahrten zu Kunden (Selbstständigkeit)

Nach meiner Kenntnis muss wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 % Geschäftlich genutzt wird, dieses ins Notwendige Betriebsvermögen.

Wenn ich nun annehme das die Fahrten zwischen Wohnung und Angestellten Arbeitsplatz als Privat gelten ergibt sich:

7000 km W -> A + 4000 km Privat = 11 000km
Geschäftliche Fahrten sind 5000 km, also ist die Geschäftliche Nutzung des PKWs unter 50% = PKW -> Privatvermögen.

Nun habe ich aber an einigen Stellen im Internet gelesen, das die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zu den Geschäftlichen Fahrten gehören.
Diese Bezogen sich aber natürlich auf Voll-Selbstständige.

Das ergebe bei mir: 7000 km W -> A + 5000 km Geschäftlich = 12 000 km, also über 50% Geschäftliche Nutzung -> Notwendiges Betriebsvermögen.

Was haben aber die Fahrten zwischen meiner Wohnung und dem Angestellten Arbeitsplatz mit meiner Selbstständigkeit zu tun?

Nach meiner Logik müssten die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz (Angestellter) zu den Privatfahrten zugeordnet werden.

Ich möchte meinen PKW eigentlich nicht ins Betriebs vermögen aufnehmen. Deswegen die Frage.

viele Grüße
charly

Hallo,

Also diese Fahrten zählen zum privaten und es kann nicht geltend gemacht werden.
In solchen Fällen müsste man ein Fahrtenbuch (Betriebsvermögen des Autos) führen worin jede noch so kleine Fahrt aufgelistet werden müsste (privat und dienstlich). Wenn es sich um 10 km im Monat handelt die für die Selbstständigkeit zu fahren sind dann sollte man sich den Aufwand sparen und es als private Investition in seine Selbstständigkeit sehen :smile:

MfG

Paule

Kann ich leider nicht beantworten