Nebenber. Honorareinnahmen und Einkommensteuer

Hallo,

weiss jemand wie man nebenberufliche Tätigkeit als Seminarreferent in der Einkommensteuer behandelt.

Honorareinnahmen liegen unter 2,1 TEUR (Freibetrag, auch wenn keine gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung?)
Umgang mit anderen restl. erstatte Kosten (Fahrt)

Gibt es einen Freibetrag oder so etwas? Oder greift der persönliche Steuersatz gleich voll?

Gruß
H.

Was für eine Art Seminar ist es denn, und welche Art Bildungseinrichtung?

Gruß JK

eine GmbH, die an einem Institut angeschlossen ist. Aber halt GmbH.

… Aber halt GmbH.

Dann ist es hier wohl nix mit den 2.100 € pro Jahr steuerfrei gemäß § 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz

Gibt es einen Freibetrag oder so etwas?

Für Freiberufliche Tätigkeit oder Gewerbe m. W. nicht.

Oder greift der persönliche Steuersatz gleich voll?

Ja.

wie man nebenberufliche Tätigkeit als Seminarreferent in der Einkommensteuer behandelt.
… Umgang mit anderen restl. erstatte Kosten (Fahrt)

Eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) für das Kalenderjahr machen:

  • Alle Einnahmen auflisten (incl. Fahrtkostenerstattung und was auch immer)
  • Alle Ausgaben auflisten
  • Fahrtkosten auflisten: 0,30€/km für gefahrenen Autokilometer, ansonsten Taxi, Zug usw. dazu ggf. Verpflegungspauschalen für längere Abwesenheit.
  • Abschreibung, falls ween dieser Tätigkeit etwas für >410€ (netto) angeschafft wurde (von der Abschreibung xx% private Nutzung abziehen)

Ergebnis (=Gewinn) kommt in Anlage S.

Falls so etwas öfter stattfindet: freiberufliche Tätigkeit beim FinAmt anmelden.

Gruß JK