Nebenberufl. Selbständigkeit bei freiwilliger GKV

Guten Tag,

habe jetzt so einige Stunden hier gelesen und habe trotzdem noch keine Antwort gefunden. Freue mich sehr, wenn ich mir jemand hier einen Tipp geben kann.

Mein Problem ist eine mögliche Rückbelastung meiner Krankenversicherung Securvita für 2005 und 2006.
Ich war damals mit dem Studium fertig und zahlte freiwillige Versicherung (in der GKV) ca. 130 Euro/Monat. Und dies auch nach der Geburt unseres Sohnes Ende 2003 (da gibt es keine Aufhebung wie beim Elterngeld). Da wir eheähnlich zusammenleben und nicht verheiratet sind, war eine Familien-Versicherung nicht möglich.
In dieser Zeit lebte ich von dem Erziehungs- und Kindergeld für unseren Sohn. Zusätzlich habe ich dann von Juni-Juli 2005 einmalig 2000 € auf Honorarbasis verdient. Im November 2005 habe ich dann eine weitere freiberufliche Tätigkeit aufgenommen, die pro Monat etwa € 1000 ausmachte und sich bis Februar 2006 fortsetzte. Seit März 2006 bin ich angestellt beschäftigt und habe seither mehr angestellt als freiberuflich gearbeitet, bin auch über die Anstellung versichert.
Die KV hat nach einigen Nachfragen, die ich nur nach damaligem Überblick beantwortet habe, einen Steuerbescheid für 2005 eingefordert. Die Summe darin weicht von meinen bisherigen Angaben ab (mehr als angegeben). Nun wollen sie alle Beschäftigungen schriftlich mit Zeitraum haben und sagen, ich wäre in dieser Zeit hauptberuflich selbständig gewesen und müsse die Differenz zu 280 € Mindestbetrag für Selbständige nachzahlen.

Die Frage ist nun: wird das freiberufliche Einkommen auf das Jahr umverteilt (wären dann ca. 400 € pro Monat) oder gilt das Einkommen in dem jeweiligen Monat?
Wäre es also sinnvoll z.B. eine Bescheinigung zu bekommen, dass ich längere Zeit (und mit weniger Einkommen pro Monat) beschäftigt war? Oder bin ich dann eher in jedem Monat, in dem ich freiberuflich verdient habe hauptberuflich selbständig?
Und kann mir die KV tatsächlich 280 € pro Monat in Rechnung stellen (bzw. jetzt die Differenz zum schon Bezahlten)? Das wären bei einem Jahreseinkommen von 4500€ brutto (allerdings plus Erziehungs-/Kindergeld, die aber meist gar nicht als Einkommen gezählt werden) 2140 € Krankenversicherung. Das steht doch in keinem Verhältnis, oder?

Ich kann die Sachlage vielleicht ab November einsehen, da bekam ich dann auch kein Erziehungsgeld mehr und konnte wegen Kita Betreuung mehr arbeiten. Aber für das einmalige Verdienen im Juni/Juli sehe ich das nicht so, weil ich in dieser Zeit über einen längeren Zeitraum fast keine Einkünfte hatte.
Wie ist die rechtliche Situation bzw. wie sind die Regeln der KV? Bisher habe ich überall nur Unsicherheiten oder sehr unterschiedliche Aussagen gehört. Zögere, all das direkt mit meiner Sachbearbeiterin zu klären, weil eine ungeschickte Aussage vielleicht gleich viel Geld kostet.

Freue mich sehr, wenn jemand helfen kann. Vielen Dank im Voraus.
Monika.

Hallo,
bitte die FAQ 1129 beachten !!
Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass die Krankenkasse über das
Vorliegen einer hauptberuflichen Selbständigkeit entscheidet.
Grundlage für die Beitragsbemnessung bildet der Einkommenssteuerbescheid,
wobei das darin angegeben Arbeitseinkommen auf die betreffenden
Monate gleichmäßig verteilt wird - es wird also nicht unterschieden ob in einem Monat mehr oder weniger Einnahmen erzielt wurden.
Zu beachten ist auch noch, das bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit
Mindesteinnahmebeträge gesetzlich festgelegt sind - derzeit sind
dies 1835,00 € bzw. 1222,00 € (??!!) monatlich. (Das mit den Beträgen
stimmt nicht genau auf den Euro, da ich von zu hause aus antworte und
deshalb die genauen Beträge momentan nicht parat habe).
Gruß
Czauderna

Hallo Hr. Czauderna,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Kann nach mehrmaligem Suchen die FAQ 1129 unter der FAQ Suche leider
nicht finden - ein Stichwort wäre da sehr hilfreich.
Ansonsten habe die Antwort so verstanden, dass mein Jahreseinkommen
auf die Monate umgelegt wird und wenn die Kasse mich als
hauptberuflich selbständig einstuft muss ich das ganze Jahr
nachzahlen. ?? In dem Fall hätte ich dann sowieso keinen Einfluss auf
den weiteren Vorgang, oder?
Ich hoffe weiter, vielleicht habe ich nur falsch verstanden oder es
gibt doch eine Lösung irgendwie.
Gruß,
Monika Bohrmann

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Hallo,
wenn das ganze Jahr über diese Selbständigkeit bestand dann es ist
es genau so - Das Einkommen aus dem Einkommensteuerbescheid wird gleichmäßig auf 12 Monate verteilt.
Begann die selbständige Tätigkeit aber erst im Laufe eines
Jahre, dann erfolgt die Verteilung nur auf die tatsächlichen Monate
(z.B. ab 01.04. = Einkommen geteilt durch 9).
Diese FAQ besagt eigentlich dass man solche Fragen nicht in der
Ich-Form stellen darf - das hat rechtliche Gründe.
Gruß
Czauderna