das Leben als AN wird härter und so wäre das folgende Szenario vorstellbar:
AN ist hauptberuflich 3-4 Tage/ Woche für seinen AG tätig.
Als zusätzliches Standbein möchte er 1-2 Tage/ Woche freiberuflich für andere Firmen tätig werden. Tätigkeit ist Beratung im Bereich Prozess-und Geschäfts-Optimierung sowie Projektmanagement.
Diese Nebentätigkeit ist mit dem AG abgesprochen.
Aus diesem Szenario ergeben sich natürlich Fragen:
Darf diese Art der Tätigkeit als Freiberuflich angesehen werden?
Gibt es Probleme, wenn die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit die der hauptberuflichen Tätigkeit übersteigen?
Gibt es außer der Meldung an das FA sonst etwas zu berücksichtigen?
Darf diese Art der Tätigkeit als Freiberuflich angesehen werden?
Für meinen Geschmack handelt es sich um ein Gewerbe.
Könnte man nicht argumentieren, das es sich bei der Geschäfts-prozessoptimierung um eine betriebswirtschaftliche Beratung handelt (wenn auch ohne Diplom)? Die beratenden Volks- und Betriebswirte zählen ja meines Wissens zu den Freiberuflern…
Argumentieren kann man das. Und diese Volks- und Betriebswirte dürfen sich aufgrund ihre Ausbildung so nennen. Ob man sich mit einer einfachen kaufmännischen Ausbildung ohne entsprechende Weiterqualifizierung und Fortbildung auch so nennen darf?
Man kann sich aber auf jeden Fall vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft erteilen lassen, ob das was man da zu tun gedenkt, als freie Berufsausübung anerkannt würde.
Gruß
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Könnte man nicht argumentieren, das es sich bei der
Geschäfts-prozessoptimierung um eine betriebswirtschaftliche
Beratung handelt (wenn auch ohne Diplom)?
Bei Ausbildung, Weiterbildung und vor allem langjäghriger Erfahrung auf diesem Gebeit, lässt sich durchaus so argumentieren.
Gibt es Probleme, wenn die Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit
die der hauptberuflichen Tätigkeit übersteigen?
Da käme m.E. nur die Krankenkasse in Frage. - Dort mal nachfragen!
Gibt es außer der Meldung an das FA sonst etwas zu berücksichtigen?