Nebenberuflich als freier Journalist arbeiten?

Als Quereinsteiger, geht das?

Angenommen, jemand:

* ist freiberuflich tätig (zb in der Computerbranche).
o zeitlich nicht voll ausgelastet.
o hat sehr gute Fachkenntnisse in einem bestimmten Bereich (zB Kapitalanlage, Investmentfonds), der nichts mit seinem eigentlichen Beruf zu tun hat.
o kann gut formulieren und schreiben und hat schon den einen oder anderen Artikel für die Leserecke einer Zeitschrift, Internetforen oder ähnliches verfasst und dabei auch eine durchweg positive Resonanz erhalten.
o möchte nebenberuflich, als freier Journalist, Artikel für Fachmagazine verfassen und dafür, wenn möglich, auch noch Honorar erhalten .

Wie könnte so etwas aussehen? Fachmagazine anschreiben, selbstverfassten Artikel mitschicken und anfragen ob die Zeitschrift diesen veröffentlichen will? Ein Honorar vorschlagen? Oder wie läuft so etwas im Regelfall ab?

Für Meinungen: danke im Voraus

Schicken kann nicht schaden; versuchen, ins Gespräch zu kommen; Honorarsätze stehen meist fest.

Selbstverständlich geht das. Aber nähere Infos oder gar konkrete Vorschläge kann ich dazu leider nicht machen. Ich denke, da hilft nur Klinkenputzen, Beharrlichkeit und Ausdauer - dann klappt das auch mit dem freien Schreiben. Nur Reichtümer sind heute in diesem Gewerbe leider nicht mehr zu verdienen…

Hi,

vom Prinzip her genau so, allerdings würde ich das Honorar vorschlagen lassen und zuerst mal vorsichtig sein.

Viel Erfolg!

Gruß,

AK.

Hallo elo,

klar geht das. Am besten erstmal die Fachzeitschrift kaufen und schauen, was und wie die schreiben. Danach Kontakt aufnehmen mit dem Chefredakteur. Email und dann anrufen. Wenn er einen Probeartikel haben will, hinschicken; ansonsten Thema vorschlagen. Honorar wird meist von der Zeitung angeboten, weil der Verlag die Honorare für freie Mitarbeiter festlegt. Rechne mal überschlägig mit 50 Cent bis 1 Euro pro Druckzeile.

Mehr Infos und Tipps gibt es beim Deutschen Journalistenverband (www.djv.de). Die haben auch Honorar-Tarife. Und nicht vergessen: 7 % Umsatzsteuer für Vater Staat berechnen (und abführen). Dafür kannst Du dann die Betriebsausgaben bei der Steuer von den Honoraren abziehen und für die Betriebsmittel gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Viel Glück!

Gruß Jens.

@Jens Kohagen und andere: vielen Dank für die hilfreichen Tipps!

Hallo,
es gibt kein Patentrezept wie es klappen könnte, denn in der Regel werden die Redaktionen von freien Mitarbeitern beliefert, die sie bereits kennen. Ich finde es am sinnvollsten, einfach einen Themenvorschlag an Zeitschriften zu schicken mit einer detaillierten Beschreibung des Inhalts. Was ist das Besondere an dem Thema, warum ist der Artikel für die Zielgruppe besonders lesenswert/hilfreich, beinhaltet er exklusive Informationen, gibt es Fotos (ganz wichtig) - all das sollte kurz (!) erläutert werden. Ggf. können Sie auch einen fertigen Artikel schicken (Hinweis aufs Copyright nicht vergessen). Und schauen Sie vorher mal nach, wie lang entsprechende Artikel in der Zeitschrift sind, viel kürzer oder länger sollte der eingereichte Beitrag nicht sein. Über das Honorar wird i.d.R. erst gesprochen, wenn die Redation ihr grundsätzliches Interesse bekundet hat.

Viel Erfolg
M. Rolfsmeier