Nebenberuflich als Maler selbständig werden

Hallo zusammen,
ich möchte mich nebenberuflich als Maler selbständig machen.

Jetzt zu meinen Fragen;

  • An wann muß ich ein Gewerbe anmelden? Ich möchte nur gelegentlich als Maler tätig sein. Gilt diese Arbeit schon als selbständig?

  • Gilt eigentlich schon das neue Gesetzt, daß ich ohne Meisterbrief arbeiten darf?

  • Wo muß ich meine nebenberufliche Tätigkeit melden? Reicht eine zusätzlich Steuererklärung über den Nebentätigkeitserwerb?

  • Kann ich eigentlich meine Arbeit auch als Handwerksähnliche Tätigkeit irgendwie verschleiern (damit ich vielleicht kein Gewerbe anmelden muß)
    Meine Tätigkeiten umfassen: lackieren, tapezieren, streichen, verputzen, Stuckarbeiten. Würde irgendwas hiervon als künstlerische Tätigkeit gelten?

Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und möchte sich mit mir austauschen. Der Verwaltungsaufwand und die Gesetze sind so enorm, daß man kaum noch durch blicken kann.

Ich bin für jeden Rat, Tipp ect. dankbar.

Vielleicht kennt ihr ja auch eine Internetseite die speziell für Nebenberufliche Selbständige im Malerbereich erstellt wurde.

mfg
Manuel

Hallo zusammen,
ich möchte mich nebenberuflich als Maler selbständig machen.

Jetzt zu meinen Fragen;

  • An wann muß ich ein Gewerbe anmelden? Ich möchte nur
    gelegentlich als Maler tätig sein. Gilt diese Arbeit schon
    als selbständig?

ansonsten gilt das als Schwarzarbeit und die ist ab dieses Jahr, so die Gesetze kommen, straftat!

  • Gilt eigentlich schon das neue Gesetzt, daß ich ohne
    Meisterbrief arbeiten darf?

Nein

  • Wo muß ich meine nebenberufliche Tätigkeit melden? Reicht
    eine zusätzlich Steuererklärung über den
    Nebentätigkeitserwerb?

Nein, Gewerbeamt.

  • Kann ich eigentlich meine Arbeit auch als Handwerksähnliche
    Tätigkeit irgendwie verschleiern (damit ich vielleicht kein
    Gewerbe anmelden muß)

tipps zur Begehung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten dürfen hier nicht gegeben werden.

Meine Tätigkeiten umfassen: lackieren, tapezieren, streichen,
verputzen, Stuckarbeiten. Würde irgendwas hiervon als
künstlerische Tätigkeit gelten?

Nein, wenn du es so beschreibst.

Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und möchte sich mit mir
austauschen. Der Verwaltungsaufwand und die Gesetze sind so
enorm, daß man kaum noch durchblicken kann.

das braucht man auch nicht, wenn man ordnugnsgemäß seine gewerblichen und steuerlichen Pflichten wahrnimmt, da gilt oft der gesunde Menschenverstand. Wenn man allerdings gleich mit dem vorsatz Gesetze zu umgehen an das Vorhaben herangeht, sollte man vorher Jura studieren, das ist wahr.

gruss

Hallo,

  • An wann muß ich ein Gewerbe anmelden? Ich möchte nur
    gelegentlich als Maler tätig sein. Gilt diese Arbeit schon
    als selbständig?

auf jeden Fall !

  • Gilt eigentlich schon das neue Gesetzt, daß ich ohne
    Meisterbrief arbeiten darf?

schau mal hier:
http://www.bmwi.de/Navigation/wirtschaft,did=28608.html

oder noch besser hier:
http://www.buhev.de/

  • Wo muß ich meine nebenberufliche Tätigkeit melden? Reicht
    eine zusätzlich Steuererklärung über den
    Nebentätigkeitserwerb?

Nein, beim Gewerbeamt. Kostet