Hallo zusammen,
ich möchte mich nebenberuflich als Maler selbständig machen.
Jetzt zu meinen Fragen;
An wann muß ich ein Gewerbe anmelden? Ich möchte nur gelegentlich als Maler tätig sein. Gilt diese Arbeit schon als selbständig?
Gilt eigentlich schon das neue Gesetzt, daß ich ohne Meisterbrief arbeiten darf?
Wo muß ich meine nebenberufliche Tätigkeit melden? Reicht eine zusätzlich Steuererklärung über den Nebentätigkeitserwerb?
Kann ich eigentlich meine Arbeit auch als Handwerksähnliche Tätigkeit irgendwie verschleiern (damit ich vielleicht kein Gewerbe anmelden muß)
Meine Tätigkeiten umfassen: lackieren, tapezieren, streichen, verputzen, Stuckarbeiten. Würde irgendwas hiervon als künstlerische Tätigkeit gelten?
Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und möchte sich mit mir austauschen. Der Verwaltungsaufwand und die Gesetze sind so enorm, daß man kaum noch durch blicken kann.
Ich bin für jeden Rat, Tipp ect. dankbar.
Vielleicht kennt ihr ja auch eine Internetseite die speziell für Nebenberufliche Selbständige im Malerbereich erstellt wurde.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und möchte sich mit mir
austauschen. Der Verwaltungsaufwand und die Gesetze sind so
enorm, daß man kaum noch durchblicken kann.
das braucht man auch nicht, wenn man ordnugnsgemäß seine gewerblichen und steuerlichen Pflichten wahrnimmt, da gilt oft der gesunde Menschenverstand. Wenn man allerdings gleich mit dem vorsatz Gesetze zu umgehen an das Vorhaben herangeht, sollte man vorher Jura studieren, das ist wahr.