Hallo, nehmen wir mal an: Eine Frau, die hauptberuflich als Hausfrau tätig ist arbeitet nebenbei als Schreibkraft.
Die Aufträge kommen sehr unregelmäßig. Der Verdienst übersteigt keinesfalls 200 Euro im Monat. Manchen Monat würde sie auch noch weniger oder gar nichts verdienen, je nach Auftragsvergabe.
Meine Frage: Muss diese Frau ein Gewerbe anmelden? Als was muss sie sich anmelden? Einzelunternehmer oder etwas anderes?
Was muss sie beim Finanzamt angeben? Muss sie Steuern zahlen bei diesem geringen Betrag?
Gewerbe muss angemeldet werden beim Gewerbeamt bzw. Ordungsamt
und dem Finanzamt.
Entscheidend ist nicht die Höhe des Gewinns,
sondern die Gewinnerzielungsabsicht,
die wäre hier wohl zu bejahen.
Anmelden muss man dann ein (nichtkaufm.) Einzelunternehmen;
wäre nur der Name; im Geschätfsverkehr kann man dann noch
eine zusätzliche geschäftsbezeichnung angeben.
Man kann sicherlich auch eine andere Rechtsform wählen,
gibt hier aber wohl nicht viel Sinn.
Für Steuern gibts einen Freibetrag, hängt jetzt aber noch ab
von den anderen Einkommen bzw. der veranlagung.
Beim finanzamt muss man noch angeben, ob man zur
Umsatzsteuerbefreiung optiert.
Und ausserdem eine einfache Einnahme-Überschussrechnung machen,
zur gewinnermittlung.
Hallo,
es ist auch sinnvoll, die gesetzliche Krankenkasse zu informieren. Unter Umständen endet die kostenlose Familienversicherung.
Die Einkommensgrenze von 400 Euro gilt nicht.
Gruß
RHW
Hallo,
vielleicht noch eine Ergänzung:
neben der Einkommensgrenze von 365 Euro ist noch wichtig, dass die Tätigkeit nebenberuflich ausgeübt wird. Für die Kasse sind dabei folgende Punkte wichtig:
wöchentliche Arbeitszeit mindestens 18 Stunden?
werden in der selbständigen Tätigkeit Arbeitnehmer beschäftigt?
Sind die Einnahmen aus der Selbständigkeit die Haupteinnahme?
Wenn einer der Punkte erfüllt ist, kann eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegen. Die kostenlose Familienversicherung ist dann ausgeschlossen.
Daher immer rechtzeitig vorher mit der Kasse Kontakt aufnehmen.
Gruß
RHW