Nebenberuflich Dozent an Bildungseinrichtung

Hallo zusammen.

folgendes Szenario:
jemand arbeitet hauptberuflich als Anwendungsentwickler bei einem
mittelständischem Hersteller von Anlagegütern. Dieser Jemand hat einen
individuell vereinbarten Arbeitsvertrag, also keine Tarifbindungen
usw.

Durch Zufall wird dieser Person eine kleine Dozententätigkeit angeboten.

Dann müsste diese Person doch als freiberuflicher Dozent auftreten und der Trägereinrichtung pro
Vorlesung eine Honorarrechnung stellen (Summe X + Fahrtgeld).

Frage: darf diese Tätigkeit während des Erholungsurlaubs des Dozenten ausgeübt werden, muss der AG darüber informiert werden?

Frage: welche Freigrenze gibt es für Honorarerträge, bzw. muss eine Umsatzsteuer auf der Honorarrechnung ausgewiesen werden.

Danke!

hallo,

der ag muss einerseits informiert werden, darf andererseits aber nicht ohne triftigen grund ablehnen.
andererseits wird es auch problemlos funktionieren, wenn er nicht informiert wird und die nebentätigkeit an urlaubstagen stattfindet.

zur honorarfrage:
ich denke, dass der träger seine vorstellungen hat und für dich nicht viel spielraum vorhanden ist.
was die ausweisung von steuern usw. betrifft wird der träger das schon richtig machen, denn du bist ja hoffentlich nicht der erste dozent bei denen.

wie du dich dann später gegenüber dem finanzamt verhältst, kannst du später klären, wenn es so weit gekommen ist.