Hallo zusammen.
folgendes Szenario:
jemand arbeitet hauptberuflich als Anwendungsentwickler bei einem
mittelständischem Hersteller von Anlagegütern. Dieser Jemand hat einen
individuell vereinbarten Arbeitsvertrag, also keine Tarifbindungen
usw.
Durch Zufall wird dieser Person eine kleine Dozententätigkeit angeboten.
Dann müsste diese Person doch als freiberuflicher Dozent auftreten und der Trägereinrichtung pro
Vorlesung eine Honorarrechnung stellen (Summe X + Fahrtgeld).
Frage: darf diese Tätigkeit während des Erholungsurlaubs des Dozenten ausgeübt werden, muss der AG darüber informiert werden?
Frage: welche Freigrenze gibt es für Honorarerträge, bzw. muss eine Umsatzsteuer auf der Honorarrechnung ausgewiesen werden.
Danke!