Nebenberuflich Freiberufler Steuer Frage

Hallo, (bitte hier keine leeren Antworten wie „Gang zu einem STB und dort beraten lassen“, okay ? Danke. :wink:

folgende Einsteiger Fragestellung zum Thema Besteuerung „IT-Freiberufler als nebenberufliche Tätigkeit“ :

Person (M) arbeitet als Entwickler in Vollzeitanstellung bei einer GmbH. Person hat keinen Firmenwagen von Gmbh und aktuell auch keinen privaten Wagen (nutzt Fahrrad/Bahn). Nun möchte er noch zusätzlich eine nebenberufliche Freiberufliche Tätigkeit als Entwickler ausüben (Zustimmung dazu vom Arbeitgeber liegt schon vor!).

klare Frage zur Besteuerung: - werden die im Rahmen einer Freiberuflichen Tät-keit monatlich anfallenden Ausgaben (–>also „Betriebsausgaben“) in der Steuererklärung zu den Ausgaben aus meiner normal „nichtselbstständiger“ Anstellung „addiert“, sodass das Gesamt ZVE einmal insgesamt* verringert* wird (und insgesamt pro Jahr weniger steuerl. Belastung anfällt) ??

Einfachheitshalber rechnet bitte die monatlichen Einnahmen aus Freiberufler Ecke mit Null (da Startphase im 1-n Jahr).

(Betriebs-)Ausgaben als Freiberufler sind -anfangs- viel höher als Einnahmen (1% KFZ) und wie folgt:

monatliche Leasingrate für ein anzuschaffendes Fahrzeug
Arbeitsmittelanschaffung (ein stärkerer Laptop, Handy)
Fahrtkosten zu Kunden
Ausgaben als Angestellter (ZVE wirksam) sind: - Versicherungen, Kirchensteuer,Soli-zuschlag, etc…,also das Übliche.

Im ersten und zweiten Jahr ist mit wenig Gewinn als Freiberufler und viel Ausgaben (da ja Startphase Investitionen) zu rechnen. Aber da Person (M) als Angestellter ( 1 Steuerklasse) kräftig Steuern abführen darf, würde Person (M) gern mit z.B. Leasing Raten für ein KfZ (nun als Freiberufler) davon auch selber was nützen können… :smile:

Danke im Voraus für Tipps/ Erfahrungswerte !

Gruss
Person (N)

Erstmal grundsätzlich im Gedankengut ja, formal etwas umfangreicher. Als Freiberufler führt man eine EÜR, oder ist zur Bilanzierung verpflichtet, d.h. lt. oben, ersteinmal Verlust (alle Investitionen/Betriebsausgaben, auch Auto, von den Einnahmen abziehen). Dieses negative Ergebnis wird bei der Einkommensteuer von der ganz normal ablaufenden Lohn- etc. Steuererklärung gegengerechnet, so dass vielleicht auch eine Erstattung drin ist. Muss man die Zahlen dazu kennen. Es sind zwei separate Steuerbögen, einmal Einkünfte aus selbstständiger (EÜR), und einmal aus nichtselbstständiger (Freibeträge, Fahrtkosten,Werbungskosten etc.)Arbeit. Jeweils das Endergebnis „aufgerechnet“ ergibt die Steuerlast.

Hallo,
da die Betriebsausgaben im Bereich der freiberuflichen Tätigkeit anfallen, müssen diese auch im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit abgerechnet werden, d.h. im EÜR Formular. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir, dass sich das letztendlich auf deine gesamte Steuerlast positiv auswirkt, ob das Finanzamt das aber auch so sieht, weiß ich nicht. Auf jeden Fall gehören die Betriebsausgaben aus der freiberuflichen Tätigkeit nicht zu den Angestelltenausgaben. Wenn deine Betriebseinnahmen gering sind, dann machst du eben Minus durch die hohen Betriebsausgaben und genau das sollte deine sonstigen Steuerzahlungen verringern.
Hoffentlich konnte ich weiterhelfen.
MFG

Hallo
da ich selbst Freiberuflerin bin und keine Steuerberaterin, bleibt mir nicht anderes übrig als den Gang zu einem ebensolchen zu empfehlen. :wink:

…kein Experte.

Ganz einfache Antwort: Jede Einnahmeart, in Ihrem Fall also Nichtselbständige Art und Einkommen als Freiberufler (selbständige Art) werden auf getrennten Formularen aufgeführt, mit den jeweiligen Ein- und Ausgaben. Die verbleibenden Summen, evtl. auch bei der 2. negativ in den ersten Jahren, werden addiert und daraus der pers. Steuerganz ermittelt.
Ein Danke wäre auch mal nett.

Hallo,
ich weiss es nicht wie es geht.
Ich mache meine Angestellter Steuererklärung in Parallel zu meiner Freiberufler: 1x pro Jahr. Wo ich alles deklariere.
Keine Zwischenerklärung weil die Einnahmen gering sind.
Es geht.
Falls die Einnahmen groesser sind, dann schalte ich mein Steuerberater ein.

meine subjektive, persönliche Einschätzung ist irrelevant - Beweiskraft im Falle BP von Person N ist hier nicht möglich!

Hallo,

dass Sie keine Einnahmen erzielen ist mehr als unwahrscheinlich. Hier wird das Finanzamt auch nachhaken. Spätestens ab dem dritten Jahr sollten Einnahmen die Ausgaben überseigen (Warum sollten Sie sonst die Tätigkeit weitermachen ?). Die negativen Einkünfte aus der freiberuflichen Tätigkeit werden mit den positiven aus dem Angestelltenverhältnis verrechnet.

Ich rate immer sich mal die Anlage „EÜR“ (Einnahme-Überschußrechnung vom Finanzamt zu besorgen; (Gibts auch online unter Elster.de

Sie sollten sich auch Gedanken über die Umsatzsteuer machen.
Als Unternehmer haben Sie ja den Vorsteuerabzug aus ihren BEtriebsausgaben, müssen aber gleichzeitig Umsatzsteuer aus Ihren Einnahmen abführen.

Damit ihre Buchhaltung stimmt, sollten sich aber selbst intensiv weiterbilden oder einen Steuerberater oder selbstständigen Buchhalter engagieren.

Hallo,
Leider kann ich nicht weiter helfen.